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Wieder einmal stellt sich das Landwirtschaftsminister in einer zentralen Frage des Tierschutzes quer. Die Forderung der Bundesländer, innerhalb der nächsten zehn Jahre aus der Käfighaltung auszusteigen, traf auf rücksichtslose Sturheit. Dabei verlangen die Probleme der Kleingruppen-Käfighaltung nach einer schnellen Lösung: Platzmangel, Gitterboden, kein Tageslicht, Verhaltensstörungen, Verletzungen und daraus folgende Erkrankungen. Minister Schmidt folgt dem Nichthandeln seiner Vorgängerin: Das Verfassungsgericht hat die Kleingruppenhaltung bereits 2010 als verfassungswidrig erklärt. Seitdem warten die Bundesländer darauf, dass die Bundesregierung endlich reagiert und eine Ausstiegsfrist festlegt. Der Fahrplan der Länder zum Ausstieg aus der Kleingruppenhaltung ließe den Bäuerinnen und Bauern ausreichend Zeit, sich auf die veränderte Lage einzustellen. Jedes weitere unnötige Jahr der Kleingruppenhaltung bedeutet ein Jahr mehr Käfigqual. Aus Tierschutz- und Verbrauchersicht ist ein schnellst möglicher Ausstieg aus der Kleingruppen-Käfighaltung nur konsequent. Hintergrund: Laut BMEL werden heute immer noch 5 Millionen Legehennen in Kleingruppenkäfigen in Deutschland gehalten.
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