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Statt unbürokratisch dafür zu sorgen, dass die Menschen und Behörden vor Ort nach ökologischen und ökonomischen Kriterien geeignete Flächen für Fotovoltaik -Anlagen aussuchen können, gibt die Bundesregierung kleinkariert vor, welche Flächen zugelassen werden sollen und welche nicht. Damit wird das Verfahren unnötig aufgebläht und vor allem für kleinere Investoren und Bürgergenossenschaften zur unüberwindlichen Hürde. Im Jahr 2015 soll die Solar-Auktion für insgesamt 500 Megawatt installierter Leistung gelten. Bis 2017 wird die Ausschreibungsmenge auf nur noch 300 Megawatt abgesenkt. Die große Koalition bremst also mithilfe dieser Verordnung den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter aus. Die Bundesregierung will, dass ab 2017 die gesamte Vergütung für neue Ökostrom-Anlagen nicht mehr vom Parlament, sondern über Ausschreibungen festgelegt wird. Das hat sie mit der letzten EEG-Novelle angekündigt. Zuvor soll das neue Verfahren anhand des Pilotprojektes mit Fotovoltaik-Freiflächenanlagen erprobt werden. Wenn die heute verabschiedete Verordnung die Blaupause für Ausschreibungen bei der Windenergie werden sollte, sieht es düster aus für die Energiewende in Deutschland.
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