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Unterstützung bei der Antragsstellung, bei der Erstellung von Klimaschutzkonzepten oder der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen bekommen Kommunen bei der Landesenergieagentur. Genutzt haben das in den vergangenen Jahren unter anderem Schwäbisch Hall, Nürtingen, Offenburg und Reutlingen. Informationen zum kommunalen Klimaschutz gibt es bei der KEA unter www.kea-bw.de (Rubrik Kommunen, Klimaschutzkonzepte) und beim Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unter www.klimaschutz.de/de/themen/kommune. Begehrte Bundesförderung Mit der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen" - kurz: Kommunalrichtlinie - fördert das Bundesumweltministerium (BMUB) neben der Entwicklung von Klimaschutzkonzepten auch eine Einstiegsberatung, Klimaschutzteilkonzepte, Energiesparmodelle an Schulen und in Kitas, investive Maßnahmen sowie die Beschäftigung von Klimaschutzmanagern/innen für die Umsetzung. Das Förderprogramm ist bei Kommunen begehrt: Seit seiner Einführung im Jahr 2008 wurden bundesweit rund 7.300 Projekte gefördert, davon knapp 1.250 alleine in Baden-Württemberg. "Die Förderbedingungen wurden für 2015 weiterentwickelt und in Details geändert", erklärt Thomas Steidle, Mitarbeiter des Bereichs Klimaschutzkonzepte bei der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. "Vor der Antragstellung ist ein Blick in die aktuellen Förderbedingungen und die Merkblätter zu den unterschiedlichen Programmen sinnvoll." Für integrierte Klimaschutzkonzepte, die Durchführung einer Einstiegsberatung oder die Schaffung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement würden bis zu 65 Prozent der Kosten vom Bund übernommen, auch für Anträge im Bereich Energiemanagement und für Projekte von Schulen und Kitas gelte dieser Fördersatz. Für Teilkonzepte betrage die Förderquote weiterhin bis zu 50 Prozent, so Steidle. Investive Maßnahmen wie die Erneuerung von Beleuchtungs- oder Belüftungsanlagen würden ebenfalls wieder gefördert. Details hierzu finden sich auf den Seiten des SK:KK. Klimaschutzkonzepte zeigen Energieeinsparpotenziale systematisch auf Klimaschutzkonzepte haben das Ziel, CO2-Minderungspotenziale aufzuzeigen und zu erschließen. "Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien, damit diese entscheiden können, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollten", sagt Steidle. Zentrale Inhalte sind Energie- und CO2-Bilanzen, die Ermittlung von Potenzialen für Energieeinsparung und erneuerbare Energien, das Aufzeigen konkreter Maßnahmen nebst Strategien zu deren Umsetzung sowie ein Controlling-Konzept. "Mit dem Controlling lassen sich Erfolge oder Misserfolge aufzeigen, auf deren Grundlagen dann wiederum neue Entscheidungen getroffen werden können", so Steidle weiter. Die Förderangebote für Klimaschutzteilkonzepte sind inzwischen sehr differenziert. Damit können Kommunen ganz gezielt und detailliert die Umsetzung von Maßnahmen in den wichtigsten Handlungsbereichen vorbereiten. Das Merkblatt über die Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten sollte laut Thomas Steidle von jeder Kommune intensiv studiert werden. https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/klimaschutzkonzepte Da viele Kommunen sich bereits in der Umsetzungsphase ihres Klimaschutzkonzepts befinden, bietet die KEA auch hier vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. So begleitet sie die Kommunen etwa bei der Einreichung von Förderanträgen für Klimaschutzmanager, der Erarbeiten von Quartierskonzepten und Klimaschutzteilkonzepten, der Entwicklung von konkreten Projekten oder der Konzeption und Moderation von Veranstaltungen. Über die KEA Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist die Energieagentur des Landes. Aufgabe der KEA ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg: Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Mehrheitsgesellschafter ist das Land Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA ist in Karlsruhe.
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