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Hintergrund Die diesjährigen Quotenkürzungen betreffen Belgien, Dänemark, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, die Niederlande, Polen, Portugal und das Vereinigte Königreich sowie 45 Fischbestände. Die Quotenkürzungen gelten für dieselben Bestände, die im Vorjahr überfischt wurden, wobei bei kontinuierlicher Überfischung, einer Überfischung von mehr als 5 % oder der Überfischung eines Bestands, für den ein Mehrjahresplan gilt, zusätzliche Abzüge vorgenommen werden. Sollte ein Mitgliedstaat jedoch über keine Fangquote zum Ausgleich für die Überfischung verfügen, so werden die entsprechenden Mengen von einem anderen Bestand in demselben geografischen Gebiet abgezogen. Dabei wird berücksichtigt, dass es Rückwürfe in gemischten Fischereien zu vermeiden gilt. Die Kürzungen bei anderen Beständen werden in Absprache mit den betreffenden Mitgliedstaaten beschlossen und später in diesem Jahr in einer separaten Verordnung veröffentlicht. Ist andererseits die verfügbare Quote nicht ausreichend, um die genannten Kürzungen in vollem Umfang vorzunehmen, werden die Restmengen auf das folgende Jahr übertragen. Rechtsgrundlage für die Kürzungen ist die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009. Darin wird die Kommission ermächtigt, Abzüge von künftigen Quoten der Mitgliedstaaten vorzunehmen, die ihre Quoten überfischt haben. Um die Nachhaltigkeit der Bestände sicherzustellen, werden dabei bestimmte Multiplikationsfaktoren gemäß Artikel 105 Absätze 2 und 3 der Verordnung angewandt. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace mahnt schon seit Jahren an, die Fangquoten drastisch zu verringern. Um besonders stark durch Überfischung bedrohte Arten zu entlasten, gibt die Umweltschutzorganisation jedes Jahr den Einkaufsratgeber für Speisefisch heraus Weitere Informationen Die vollständige Liste der Kürzungen 2014 Die vollständige Liste der Kürzungen 2013
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