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Konkret fasste die Länderkammer den Beschluss, die Gebühr bei Selbstverbrauchern aus Erneuerbaren Energien generell auf 15 Prozent der EEG-Umlage zu beschränken (entspricht derzeit rd. 1 Cent je Kilowattstunde). Der Eigenverbrauch aus kleinen Ökostrom-Anlagen )< 30 Kilowattpeak Leistung) soll gänzlich von der Energiewende-Finanzierung befreit bleiben. Die Bundesregierung sieht im derzeitigen EEG-Entwurf hingegen vor, solare Selbstversorger aus Erneuerbare-Energien-Anlagen > 10 Kilowattpeak in den meisten Fällen mit 50 Prozent der EEG-Umlage zu belasten (derzeit rd. 3 Cent/kWh). Dieses Vorhaben wird laut einer aktuellen Umfrage von TNS Emnid von 73 Prozent der Bevölkerung abgelehnt und stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, wie ein Gutachten im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. ergab. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat wiederholt darauf hingewiesen, dass sich mit der geplanten ´Sonnen-Steuer´ die Strompreise gleichzeitig nicht spürbar reduzieren lassen. "Das Schicksal der Energiewende liegt jetzt in den Händen des Bundestages. Wir hoffen, dass im Juni auch die Bundestagsabgeordneten der Sonnen-Steuer die rote Karte zeigen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Bürger und Unternehmer sich weiterhin für den Klimaschutz und den Ausbau Erneuerbarer Energien in Deutschland engagieren," sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. und Vizepräsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V..
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