Ein Service von![]() | |||||||||||||||||||||
Es gibt gute Gründe, an unseren Planeten und seine Grenzen zu denken. Schon vor über vierzig Jahren, als die Welt nur halb so viele Erdenbürger zu ernähren hatte wie heute, als die heutigen Schwellenländer noch Entwicklungsländer waren, gab es bereits die Einsicht, dass die Ressourcen der Erde begrenzt sind. Deshalb bekannten sich die Vereinten Nationen vor gut zwanzig Jahren zur Agenda 21. Die Vertragsstaaten vereinbarten, nationale Strategien zu erarbeiten, um die Grenzen der Erde zu respektieren und den ärmeren Ländern eine wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen. Erst vor zwei Jahren wurde diese Vereinbarung bekräftigt. Mehr noch, es werden derzeit weltweit gültige Nachhaltigkeitsziele erarbeitet, um Hunger und Armut zu beseitigen und die Industrieländer in die Schranken der Belastbarkeit der Erde zu verweisen. Was aber nützen universelle Nachhaltigkeitsziele, wenn Freihandelsabkommen beschlossen werden, die diese Ziele bewusst außer Kraft setzen können? Wie kann die Bundesregierung ihre Nachhaltigkeitsziele verfolgen, wenn ausländische Investoren bei einer Verschärfung der Umweltgesetzgebung auf Bestandsschutz zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung klagen können? Die Klage des Stromgiganten Vattenfall gegen Deutschland zeigt exemplarisch, worum es geht. Vom Atomausstieg betroffen sind zwar alle deutschen Energieproduzenten, aber der nicht-deutsche Produzent hat gegenüber seinen hiesigen Konkurrenten ein zusätzliches Klagerecht über die europäische Investitionsschutzklausel im Energiebereich. Investitionsschutzabkommen waren mal dazu gedacht, Investitionen im Ausland zu schützen. Ursprünglich ein guter Gedanke. Wenn wir aber zulassen, dass unsere Nachhaltigkeitsziele durch ausländische Investitionen unterminiert werden, geht der Schuss nach hinten los.
| |||||||||||||||||||||
Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln. |