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Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 08.04.2014
Wichtiges Signal
INKOTA begrüßt Textilsiegel-Initiative des BMZ
Berlin - Das INKOTA-netzwerk begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung, sich für Nachhaltigkeit, Menschenrechte bei der Arbeit und ökologische Standards bei der Herstellung von Bekleidung einzusetzen. Die Initiative des Bundesministers für Entwicklung, ein Textilsiegel einzuführen, ist ein guter Ansatz. Jedoch hat ein Produktsiegel allein nur begrenzte Wirkung.

Bereits im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, die Grundlagen für ein Label zu schaffen, das nachhaltige Produkte kennzeichnet. Weiterhin tritt 2014 eine neue EU-Richtlinie für nachhaltige und faire Auftragsvergabe in Kraft. Das sind positive Zeichen.

Dennoch bedarf es struktureller Veränderungen, um in der globalen Lieferkette Menschenrechte bei der Arbeit, Arbeitsrechte, Sozial- und Umweltstandards umzusetzen und somit bessere Arbeits- und Lebensbedingungen zu schaffen. "Aus den Diskussionen der zurückliegenden zwanzig Jahre über Zertifizierung und soziale Verpflichtungen von Unternehmen wird deutlich, dass ein Produktsiegel, besonders bei Bekleidung, nur begrenzte Wirkung hat", sagt Berndt Hinzmann von INKOTA. "Wir plädieren daher für ein Unternehmenssiegel, dass für eine öko-faire Produktion steht und damit die globale Lieferketten ins Visier nimmt", so Hinzmann weiter. Unternehmen müssten dann für ihre gesamte Lieferkette transparent den Nachweis erbringen, dass Arbeitsrechte, Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden und sie somit ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.

Aus Sicht von INKOTA sind die Beteiligung der verschieden Stakeholder an einer Siegelinitiative, die unabhängige Überprüfung der Einhaltung der Standards und die Verpflichtung der Unternehmen zu Transparenz wichtige Voraussetzungen für den Erfolg der geplanten Initiative.

Die aktuelle Diskussion über die noch immer ausstehenden Entschädigungen für die Opfer der im April 2013 zusammengestürzten Textilfabrik Rana Plaza zeigt deutlich die Grenzen freiwilliger Verpflichtungen von Unternehmen auf. "Wir freuen uns, dass der Entwicklungsministers dazu eine klare Position bezieht und die deutschen Unternehmen aufgefordert hat, endlich in den Entschädigungsfonds einzuzahlen", erklärt Berndt Hinzmann. Für die Textilarbeiterin Shila Begum, die den Zusammensturz der Fabrik überlebt hat und mit ihrer Gewerkschaftskollegin Safia Parvin aus Bangladesch vom 9.-11. April auf einer Rundreise in Deutschland ist, ist dies ein ermutigendes politisches Statement.

Der Fall Rana Plaza zeigt aber auch, dass ein verbindlicher rechtlicher Rahmen benötigt wird, der die Verantwortung von Unternehmen im Falle von Menschenrechtsverletzungen bei der Arbeit entlang ihrer Zuliefererkette regelt.


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