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Bisher erfolgt die Festlegung der Flugrouten ohne verbindliche Einbeziehung der Betroffenen, sie haben keine Einspruchsmöglichkeiten. Daran ändern auch die Beratungen der Flugroutenvorschläge in Fluglärmkommissionen nichts. Für den Ablauf des Planungsverfahrens von Flugrouten existieren keine ausreichenden Regelungen. Wir wollen, dass Luftfahrtbehörden und Deutsche Flugsicherung (DFS) den Lärmschutz gleich nach der Sicherheit des Flugbetriebs berücksichtigen. Bisher steht nur die flüssige Abwicklung des Luftverkehrs im Fokus. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, dass sie mehr gegen Fluglärm tun will. Ministerin Hendricks und Minister Dobrindt sind aufgefordert, den Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen. Qualifizierte Vorschläge hierzu liegen jetzt auf dem Tisch."
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