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Die Kommission muss aber beweisen, dass das Konsultationsverfahren keine "Scheinbeteiligung" wird, sondern ein ernstgemeinter Dialog. Deshalb reicht es nicht, nur einzelne Bausteine zu veröffentlichen - das gesamte Kapitel zum Investitionsschutz muss für die Öffentlichkeit einsehbar werden. Andernfalls haben die Bürgerinnen und Bürger keine Chance, die gesamten Auswirkungen des Kapitels zu bewerten. Außerdem muss Brüssel die Ergebnisse am Ende ernst nehmen und die entsprechenden Konsequenzen einleiten. Investor-Staat-Klagemöglichkeiten sollen Investitionen im Ausland schützen, sie haben aber ein erhebliches Missbrauchspotential und damit stellen damit vielfach einseitige Klageprivilegien für Konzerne dar, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Dies zeigen die Erfahrungen mit bereits bestehenden bilateralen Investitionsschutzabkommen. Das Niveau des Rechts- und Investitionsschutzes ist sowohl in der EU als auch in den USA ausreichend hoch. Ein zusätzliches Klage-Privileg für Investoren bringt in einem Abkommen zwischen den USA und der EU deshalb keinen zusätzlichen Nutzen, sondern birgt vor allem zusätzliche Gefahren. Es sollte deshalb kein Bestandteil von TTIP sein. Die Bundesregierung hat erst kürzlich ihre Position zum Investitionsschutzkapitel revidiert. Spät, aber nicht zu spät geht sie damit in die richtige Richtung. Sie muss jetzt ihren Versprechen Taten folgen lassen und gemeinsam mit uns und der Zivilgesellschaft dafür sorgen, dass ein solches Investitionsschutzkapitel kein Teil von TTIP wird.
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