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Bioland und Naturland schlagen einen Systemwechsel der Förderung auf nachhaltige Formen der Biogasproduktion vor. Das bedeutet, dass diese weder in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion steht noch die Flächenkonkurrenz und Pachtpreise weiter anheizt. Die Verbände fordern daher die gezielte Förderung von Reststoffen und damit den Erhalt der erhöhten Vergütung der Rohstoffvergütungsklasse II im bestehenden EEG. "Ohne erhöhte Boni für Reststoffe wie Gülle und Mist, Kleegras aus ökologischem Anbau sowie Aufwüchsen von Naturschutzflächen und Randstreifen ist eine nachhaltige Produktion von Biogas in bäuerlichen Betrieben unwirtschaftlich. Nur so könnten auch Biobetriebe nachhaltig Energie und Wärme in Biogasanlagen erzeugen", so Plagge und Hohenester. Statt die Entwicklung von Biogas komplett zu stoppen, könnte eine Neuausrichtung der Förderung einen wichtigen Beitrag für die Energiewende leisten. Denn diese Technologie liefert auch Strom, wenn Wind und Sonne fehlen. So kann Biogas Schwankungen ausgleichen und das Stromnetz stabilisieren, was immer wichtiger wird, je mehr Wind- und Solaranlagen am Netz sind. Dies rechtfertigt auch eine höhere Vergütung von nachhaltig produziertem Biogas. Die gemeinsame Stellungnahme von Bioland e.V. und Naturland e.V. zur Neuregelung des EEG im Bereich Biogaserzeugung finden Sie unter www.naturland.de und www.bioland.de. Zum Hintergrund: Der Anfang März vorgelegte Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht drastische Kürzungen der Vergütung für Strom aus Biomasse vor. So soll es zukünftig nur noch die Grundvergütung geben. Eine 150 Kilowatt-Anlage soll demnach 13,66 Cent, eine 500 Kilowatt-Anlage 11,78 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Die beiden zusätzlichen Boni für die eingesetzten Substrate der Rohstoffvergütungsklasse I (Mais, Zuckerrüben etc.) und Klasse II (Mist, Gülle, Landschaftspflegematerial etc.) sollen ersatzlos gestrichen werden. Im Vergleich zu den derzeit gültigen Förderbedingungen fehlen so 6 bzw. 8 Cent pro Kilowattstunde. Lediglich Kleinanlagen bis 75 KW, die mit mindestens 80 Massenprozent aus Gülle und Mist betrieben werden müssen, erhalten eine erhöhte Grundvergütung von 23,73 Cent pro Kilowattstunde.
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