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Die Richter hatten alle Klagen gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM abgelehnt. Unter anderem hatte der Verein Mehr Demokratie e. V., und mit ihm die ÖDP, die bisher umfassendste Bürgerklage mit mehr als 37.000 Beschwerdeführern eingereicht. "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass mit dem ESM die im Grundgesetz verankerte Budgethoheit des Bundestages untergraben wird," so begründet Frankenberger die Klage. Am Rande der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde der Bundesregierung jedoch noch eine Aufgabe auferlegt: Künftig soll bereits vor dem jeweils kommenden Haushaltsjahr abgeschätzt werden, ob der ESM über die bereits geleisteten Einzahlungen von 22 Milliarden Euro hinaus mit weiterem Kapital bedient werden muss, damit diese prognostizierten Risiken in den nächsten Haushalt eingestellt werden können. "Wenigstens hier hat das Bundesverfassungsgericht klar gemacht, wo die Bundesregierung an ihre Grenzen stößt," so Frankenberger abschließend. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Florence v. Bodisco Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Erich-Weinert-Straße 134 10409 Berlin Tel. 030/49854050 florence.bodisco@oedp.de www.ödp.de
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