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"Der BÖLW begrüßt die Zurückweisung der Kommissionsvorlage zum Saatgutrecht. Das EU-Parlament hat richtig erkannt, dass sie keine praxistaugliche Grundlage für eine Weiterentwicklung ist. Würde der Vorschlag umgesetzt, könnte der dramatische Verlust von Obst-, Gemüse- und Getreidesorten forciert und die Existenz wichtiger Züchtungsunternehmen aufs Spiel gesetzt werden. Ohne Biodiversität ist die weltweite Ernährungssicherung in Gefahr: Eine Anpassung der Pflanzen an die Folgen des Klimawandels, wie Dürre, wäre ohne eine breite genetische Vielfalt bei Nutzpflanzen kaum möglich.
Hintergrund Mit der Neufassung des EU-Saatgutrechts sollen zahlreiche europäische und nationale Regelungen zusammengeführt werden. Die Neufassung wird von der EU-Kommission seit 2007 diskutiert. Sie hatte den Entwurf im Mai 2013 vorgestellt. Von den Abgeordneten des EU-Parlaments wurden im Dezember 2013 über 1.400 Änderungsanträge eingebracht. Sprecher aller Fraktionen äußerten in den vergangenen Monaten grundsätzliche Kritik an dem Entwurf. Bereits am 11.02.2014 hatten sich 37 von 39 Abgeordneten des EU-Agrarausschusses gegen den Vorschlag der Kommission ausgesprochen. Heute wies auch das Plenum des EU-Parlaments die Kommissionsvorschläge in erster Lesung mit deutlicher Mehrheit von 650 zu 15 Stimmen zurück. Die EU-Kommission ist nun aufgefordert, den Entwurf der Verordnung zurückzunehmen und einen neuen Vorschlag auszuarbeiten.
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