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Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 11.02.2014
EU-Agrarausschuss mit 37 zu 2 Stimmen gegen Kommissionsvorschlag zum Saatgutrecht
Kampagne für Saatgut-Souveränität begrüßt Abstimmungsergebnis
Der Agrarausschuss des EU-Parlamentes hat mit 37 zu 2 Stimmen gegen den den Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Saatgutverordnung gestimmt. "Diese Entscheidung stellt eine wichtige Vorentscheidung dar. Nun sollte sich das EU-Parlament diesem Votum anschließen und noch vor dem Ende der Legislaturperiode eine starke Zurückweisung beschließen.

Und das Parlament sollte die Kommission beauftragen, ein zeitgemäßes Saatgutrecht zu formulieren, das den heutigen Anforderungen an die Berücksichtigung der Kulturpflanzenvielfalt, der Öko-Züchtungen und der bäuerlichen Rechte auf Umgang mit Saatgut Rechnung trägt. Das sollte schon in der Struktur der Gesetzgebung angelegt sein, nicht erst in Ausnahmeregelungen hinzugefügt werden", so Andreas Riekeberg von der Kampagne für Saatgut-Souveränität.

Nahezu 100.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner hatten sich im letzten Jahr hinter Analyse und Forderungen der Petition "Saatgutvielfalt in Gefahr - gegen eine EU-Saatgutverordnung zum Nutzen der Saatgut-Industrie" der Kampagne für Saatgut-Souveränität und des Dachverbandes Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt gestellt, wo es heißt: Das geltende Saatgutrecht und die Reform-Entwürfe "bedrohen die Saatgut-Vielfalt und damit das gemeinsame agri-kulturelle Erbe der Menschheit, sie greifen nachhaltige Ernährungssysteme und die ökologische Landwirtschaft an und stehen im Dienst der agro-chemischen Industrie. Wir fordern Sie - die Mitglieder von Kommission, Parlament und Ministerrat der EU - auf, jeden Vorschlag für eine neue Saatgut-Verordnung zurückzuweisen, der diese Anforderungen nicht erfüllt!" - siehe https://www.openpetition.de/petition/online/saatgutvielfalt-in-gefahr-gegen-eine-eu-saatgutverordnung-zum-nutzen-der-saatgut-industrie

Die EU-Saatgutgesetzgebung beschränkt jedoch auch schon derzeit ganz erheblich die Sortenvielfalt, indem nur Saatgut von registrierten Sorten zum Handel zugelassen wird. Die Registrierungsanforderungen sind von bäuerlichen Sorten, Ökosorten und Vielfaltsorten allgemein nur schwer zu erfüllen und stellen zudem einen unvertretbaren bürokratischen Aufwand dar. Die drei sog. Erhaltungsrichtlinien der EU aus den Jahren 2008 bis 2010 bieten den Vielfaltssorten ebenfalls keinen angemessenen Zugang zum Saatgutmarkt, die Zulassungsmöglichkeiten werden dementsprechend kaum genutzt. Eine Evaluierung der Erhaltungsrichtlinien ist überfällig.


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