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Wie die EU-Kommission bereits festgestellt hat, entspricht die öffentliche Förderung für die Erzeuger erneuerbaren Stroms auf Grundlage des EEG 2012 den Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutzbeilhilfen. EU-Kommissar Joaquin Almunia sieht in den Indu-strierabatten aber einen "selektiven Vorteil, der den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt wahrscheinlich verfälscht." In den EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen seien die Möglichkeiten derartiger Befreiungen nicht vorgesehen. Das kritisiert Almunia schon eine geraume Zeit und hatte deshalb auch eine Abordnung mit Peter Altmaier (CDU) und Hannelore Kraft (SPD) zum Gespräch in Brüssel empfangen. Jetzt wollte er auf die Konkretisierung vager Passagen dazu im neuen Koalitionsvertrag auch nicht mehr warten. "Man darf wirklich gespannt sein, zu welchem Schluss die Kommission kommt", so Hetz weiter. "Sollte sich herausstellen, dass Deutschland mit der Befreiung von der EEG-Umlage Unternehmen illegal subventioniert hat, könnten diese acht Milliarden Euro im Jahr zukünftig den Strompreis für die Bürger günstiger machen."
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