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Gestern fand beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung zur Klage gegen die 3-Prozent-Hürde statt. Die Sperrklausel wurde im Sommer von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, obwohl die Bundesverfassungsrichter vor zwei Jahren die 5-Prozent-Hürde bei der Europawahl für verfassungswidrig erklärt hatten. Hätte dieses Urteil rückwirkend gegolten, säße Prof. Dr. Klaus Buchner jetzt für die ÖDP im Europäischen Parlament. Klagevertreter der ÖDP ist der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim. "Bei der Europawahl 2009 kamen 2,8 Millionen Stimmen den Parteien zugute, für die sie gar nicht bestimmt waren, weil acht Parteien die Hürde von damals fünf Prozent nicht überspringen konnten." Darin, so von Arnim, liege ein grober Verstoß gegen die Gerechtigkeit, ein Widerspruch zur Gleichheit des Wahlrechts und zur Chancengleichheit der Parteien. Und daran würde sich auch durch eine 3%-Hürde nichts ändern. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Florence v. Bodisco Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Erich-Weinert-Straße 134 10409 Berlin Tel. 030/49854050 florence.bodisco@oedp.de www.ödp.de
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