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![]() Dazu Sebastian Frankenberger, Bundesvorsitzender der ÖDP: "Schon in seinem Urteil zur 3-Prozent-Klausel im November 2011 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Klausel verfassungswidrig ist und dies mit klaren Argumenten begründet." Die ÖDP hatte sowohl vor zwei Jahren als auch jetzt Klage gegen die Sperrklausel bei der Europawahl eingelegt. Zu den für Frankenberger wichtigsten Argumenten zählen, dass auch mit dem Wegfall der 5-Prozent-Hürde die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments nicht beeinträchtigt würde und dass auch kleinen Parteien die Chance eingeräumt werden muss, politische Erfolge zu erzielen. "Ich gehe davon aus, dass die Verfassungsrichter ihre Argumente bestätigen und sich gegen die 3-Prozent-Hürde aussprechen," sagt Frankenberger. Hätte das Urteil vom November 2011 rückwirkend gegolten, wäre die ÖDP mit einem Mandatsträger im Europäischen Parlament vertreten. Die ÖDP hat sich zum Ziel gesetzt, bei der Europawahl im Mai 2014 mit drei Mandaten in das EU-Parlament einzuziehen. "Ein wachstumskritisches Korrektiv wie die ÖDP ist dringend nötig in Europa," so der ÖDP-Chef. Mehr Infos zur Klage der ÖDP: https://www.oedp.de/aktuelles/aktionen/klage-gegen-die-drei-prozent-huerde/ Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Florence v. Bodisco Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Erich-Weinert-Straße 134 10409 Berlin Tel. 030/49854050 florence.bodisco@oedp.de www.ödp.de
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