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Deutscher Bundesrat positioniert sich pro Sortenvielfalt und Öko-Saatgut - Berichterstatter des EU-Agrarausschusses will Vielfaltsorten und bäuerliches Saatgut weiter einschränken Der Bundesrat hat sich auf seiner Sitzung am Freitag, den 8.11., mit der geplanten Reform der EU-Saatgutgesetz€gebung befasst. In Beschluss dazu werden die Sorgen der Erzeuger von Öko-Saatgut und der Erhalter von Vielfaltsorten bezüglich der Gesetzesform berücksichtigt. Er formuliert die Sorge vor "weiteren bürokratischen Hürden und finanziellen Belastungen für die Landwirte". Der Grund dafür: dem Verordnungsvorschlag zufolge (s. Artikel 3, 7 und 8) sollen auch Landwirte, die im Rahmen ihrer Berufsausübung Saatgut erzeugen und anbieten, als Saatgut-Unternehmer gelten und werden eine Vielzahl von Auflagen erfüllen müssen. Des weiteren bittet der Bundesrat die Bundesregierung, dass die Zucht und der Handel "mit alten und regionalen Sorten sowie Sorten für den ökologischen Anbau nicht behindert, sondern aktiv gefördert werden". Er tritt für einen "vereinfachten Marktzugang für neue Sorten für den Nischen- und Amateurmarkt" ein, er begrüßt die Absicht, die Besonderheiten der Sorten für den Ökolandbau in einer entsprechenden Wertprüfung zu integrieren und fordert "größtmögliche Transparenz" bei der Angabe von Züchtungsmethoden - dies zielt insbesondere auf moderne biotechnologische Verfahren wie die Herstellung von CMS-Hybriden, die nicht als Gentechnik klassifiziert sind. Weiterhin kritisiert der Bundesrat die Möglichkeit, dass die EU-Kommission in Zukunft durch einfache delegierte Rechtsakte bestimmen können will, bei welchen Sorten zusätzliche teure Wertprüfungen erforderlich sind, weil einfaches Standardsaatgut nicht mehr auf den Markt gebracht werden darf. "Wir begrüßen die Beschäftigung des Bundesrates mit der EU-Saatgutgesetzgebung", so Andreas Riekeberg von der Kampagne für Saatgut-Souveränität. "In vielen Punkten scheint der Bundesrat die sechs Forderungen der 'gemeinsamen Erklärung' von Saatgut-Organisationen und Umweltverbänden aufgenommen zu haben. Gleichzeitig stellen wir mit Bedauern fest, dass dies erst jetzt geschieht, ein halbes Jahr nachdem die EU-Kommission ihren Reformvorschlag veröffentlicht hat. Bei einer rechtzeitigen Befassung bis Anfang Juli 2013 hätte das Votum des Bundesrates ein eigenständiges Gewicht haben können und nicht nur einen Appell an die Bundesregierung darstellen müssen." Berichterstatter des Agrarausschuss legt den Rückwärtsgang ein Im federführenden Agrarausschuss des EU-Parlamentes hat der Berichterstatter Sergio Silvestris (EVP-Fraktion) Ende Oktober den Entwurf für seinen Bericht vorgelegt, nachdem der Ausschuss am 30.9 erstmals über den Gesetzesvorschlag debattiert hatte. Dieser Entwurf sieht noch einmal erhebliche Verschlechterungen gegenüber dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vor. Unter anderem wird darin die sog. "Nische", die Möglichkeit für Kleinunternehmen, pflanzliches Vermehrungsmaterial von nicht zugelassenen Sorten zu vertreiben, komplett gestrichen. Alle Sorten sollen verpflichtend registriert werden müssen. (Amendments 27 und 29) Auch die Möglichkeit des Angebots von nichtregistriertem "heterogenem Material" soll Silvestris' Entwurf zufolge gestrichen werden. Das würde neue Vielfaltsorten blockieren, die gegenwärtig als "Amateursorten" gemäß der sog. Erhaltungsrichtlinien vertrieben werden können. (Amendments 38/28) Alle bäuerliche Saatgutproduzenten mit kommerziellem Interesse würden dem Berichtsentwurf zufolge den Artikeln 6 und 7 des Kommissionsvorschlags unterworfen. (Amendment 17) Sie müssten ihre Saatgutproduktion vollständig dokumentieren - ein Einfallstor für die Saatgut-Industrie zur Kontrolle, Gängelung und letztendlich Beseitigung unabhängiger bäuerlicher Saatgut-Produktion. "Silvestris' Bericht ist nochmals eine Verschlechterung gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission. All das hätte nicht nur erhebliche negative Auswirkungen auf die Sortenvielfalt in Deutschland, sondern vor allem auch auf die bäuerliche Landwirtschaft in den kleinteiliger strukturierten landwirtschaftlichen Bereichen Süd- und Osteuropas. Die Abgeordneten des Agrarausschusses dürfen das nicht durchgehen lassen. Auch die bislang stillen EVP-Mitglieder sollten ihre Verantwortung erkennen", so Riekeberg. Verstärkung des Engagements für Sortenvielfalt und bäuerliche Saatgut-Arbeit nötig Der gemeinsame offene Brief "Saatgutvielfalt in Gefahr" der Kampagne für Saatgut-Souveränität und des Dachverbandes Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt an die Organe der EU hat bislang nahezu 150.00 UnterstützerInnen in vielen europäischen Ländern gefunden, allein 95.000 für die deutsche Fassung. Er formuliert Anforderungen an das künftige Gesetzeswerk: "Eine neue EU-Saatgutverordnung muss für Vielfaltsorten, bäuerliche Sorten und Öko-Züchtungen geeignete Voraussetzungen schaffen. Vielfaltsorten müssen nicht nur in Genbanken, sondern ohne Bürokratie auf dem Markt verfügbar sein: Daher: keine amtliche Zulassungspflicht! Außerdem müssen die derzeitigen Zulassungsbedingungen bei Sorten für den Öko-Landbau erleichtert werden, damit unsere Landwirtschaft sich an veränderte Bedingungen wie den Klimawandel, an neue Krankheiten, Schädlinge und einen ökologischeren Lebensstil anpassen kann." Der Brief schließt mit den Sätzen: "Wir fordern Sie - die Mitglieder von Kommission, Parlament und Ministerrat der EU - auf, jeden Vorschlag für eine neue Saatgut-Verordnung zurückzuweisen, der diese Anforderungen nicht erfüllt! Keine weitere Zerstörung der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Sortenvielfalt in Europa!" Ein Unterzeichnung des offenen Briefes ist nur noch in der schwedisch/deutschen Fassung möglich, nachdem die maximale Frist von 6 Monaten auf der Plattform openPetition für die ursprüngliche deutsche Fassung Ende Oktober abgelaufen war.
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