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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 18.07.2013
Rückzug Monsantos - taktisches Manöver?
Zu Berichten, dass der US-Gentechnikkonzerns Monsanto sieben EU-Zulassungsanträge für gentechnisch veränderte Pflanzen in den kommenden Monaten zurückziehen wolle, erklären Renate Künast, Fraktionsvorsitzende, und Harald Ebner, Sprecher für Agr
Wir begrüßen die Ankündigung, die Zulassungsanträge zurückzunehmen. Für Europas gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft ist es aber noch zu früh, sich zu freuen:

Letztlich zählen Taten und Fakten, nicht Ankündigungen. Wir fordern Monsanto auf, auch auf eine EU-Neuzulassung für den Gentech-Mais MON810 zu verzichten, weil er nachweislich Risiken für Nichtzielorganismen bringt. Sein Anbau ist daher in vielen EU-Staaten, darunter auch Deutschland, zu Recht verboten.

Wir bezweifeln, dass Monsanto tatsächlich seine Eroberungspläne für den EU-Markt aufgibt. Der Konzern hat dafür zu viel in die Entwicklung der Gentech-Pflanzen investiert. Die wiederholte Ankündigung Monsantos, sich aus Europa zurückzuziehen, soll offenbar die gentechnikkritischen Verbraucherinnen und Verbraucher in trügerischer Sicherheit wiegen. Auch vor dem Hintergrund der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA hat Monsanto ein Interesse, das Thema aus den Schlagzeilen zu halten. Damit will man es der EU-Seite leichter machen, sich auf schmerzhafte Kompromisse zu Lasten der Verbraucherschutzstandards auch im Bereich Agrogentechnik einzulassen.

Nach fast 20 Jahren kommerziellen Anbaus ist durch Studien belegt, dass mit der Agrogentechnik nicht die Erträge, sondern der Pestizidaufwand und die Saatgutkosten für die Landwirte stark steigen. Die moderne konventionelle Züchtung ist leistungsfähiger und kosteneffizienter. Europa tut daher gut daran, aus den negativen Langzeiterfahrungen mit transgenen Pflanzen in Nord- und Südamerika zu lernen. Es ist höchste Zeit, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die EU-Kommission hinsichtlich der Risikobewertung künftig deutlich strengere Maßstäbe und höhere Anforderungen an Zulassungsanträge anlegen.


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