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Erst im November 2011 hatten die Bundesverfassungsrichter die bis dato geltende 5-Prozent-Hürde bei der Europawahl für verfassungswidrig erklärt. Aus den Gründen des Urteils ergibt sich, dass jede Sperrklausel bei Europawahlen verfassungswidrig ist. Unter anderem argumentierte das Gericht damit, dass das europäische Parlament keine Regierung wählt und folglich auch eine größere Zahl vertretener Parteien kein Risiko für die Funktionsfähigkeit darstellen würde. Dennoch beschlossen Mitte Juni die Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der Grünen die Einführung einer 3-Prozent-Klausel. Zu den Gründen der ÖDP-Klage sagt Werner Roleff, Mitglied im Bundesvorstand der ÖDP: "Die Hürden für den Einzug in das Europaparlament zu erhöhen, ist ein dreister Versuch der Bundestagsparteien, ihren Machterhalt zu sichern." Hätte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2011 rückwirkend gegolten, wäre die ÖDP mit einem Mandat im Europaparlament vertreten gewesen. "Wir werden es nicht zulassen, dass - wie bei der Europawahl 2009 - mehr als 2,8 Millionen Wählerstimmen nicht gezählt werden. Dass diese Stimmen unter den Tisch fallen, widerspricht der Wahlrechts- und Chancengleichheit," argumentiert Roleff und folgt damit der Linie zahlreicher namhafter Verfassungsrechtler. Die ÖDP ist sicher, dass die Bundesverfassungsrichter sich der Meinung der ÖDP anschließen und die neu eingeführte 3-Prozent-Hürde - ebenso wie 2011 die 5-Prozent-Hürde - als verfassungswidrig erklären werden. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Florence v. Bodisco Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Erich-Weinert-Straße 134 10409 Berlin Tel. 030/49854050 florence.bodisco@oedp.de www.ödp.de
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