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Mit dem heutigen Vorschlag soll die Richtlinie über nukleare Sicherheit aus dem Jahr 2009 geändert werden. Für die regelmäßigen, verbindlichen Kontrollen unter einem neuen System europäischer Peer Reviews einigen sich die EU-Staaten auf die Themen sowie auf eine gemeinsame Methodik für die Überprüfungen. Gibt es Verzögerungen oder werden Empfehlungen nicht umgesetzt, kann die Kommission einen Kontrollbesuch in dem betreffenden Mitgliedstaat organisieren. Zudem legt die Richtlinie ein gemeinsames Sicherheitsziel fest. Die EU-Staaten sollen sicherstellen, dass bei Unfällen eine Freisetzung von Radioaktivität in die Umgebung praktisch ausgeschlossen ist. Alle neuen Kernkraftwerke werden so ausgelegt, dass eine Schädigung des Reaktorkerns keine Folgen außerhalb der Anlage haben kann. Jedes Kernkraftwerk muss zudem über ein Notfallzentrum verfügen, das vor Radioaktivität, Erdbeben und Überschwemmungen geschützt ist, und strikte Leitlinien für das Unfallmanagement anwenden. Zur Erhöhung der Transparenz müssen die nationalen Regulierungsbehörden und die Anlagenbetreiber eine Strategie entwickeln, wie die Öffentlichkeit im Falle eines Unfalls, aber auch zu Zeiten des normalen Anlagenbetriebs informiert wird. Diese Strategie muss veröffentlicht werden. Darüber hinaus sollen Bürger sich am Entscheidungsprozess bei der Genehmigung neuer Kernkraftwerke beteiligen können. Schließlich legt die Richtlinie fest, dass die nationalen Regulierungsbehörden bei ihren Entscheidungen unabhängig sein müssen und politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Interessen keinen Vorrang vor Sicherheitszielen haben dürfen. Die nationalen Regulierungsbehörden müssen über ausreichende Mittel und qualifiziertes Personal verfügen, um wirksam handeln zu können. Die Sicherheit der Kernenergienutzung ist für alle Europäer von herausragender Bedeutung. Strenge Sicherheitsvorschriften tragen dazu bei, dass Unfälle wie die Katastrophe von Fukushima in Europa nicht möglich sind. Sie garantieren auch, dass im Fall eines nuklearen Notfalls so effizient wie möglich reagiert werden kann. Über die Vorschläge beraten jetzt das Europäische Parlament und die EU-Staaten.
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