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"Erneut hat ein Handelsunternehmen versucht, widerrechtlich von der Umweltfreundlichkeit und dem positiven Image der Mehrwegflaschen zu profitieren", erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Das Handelsunternehmen fühlte sich offenbar sehr sicher, von den zuständigen Aufsichtsbehörden nicht belangt zu werden. Anders ist die Dreistigkeit, mit der Kaisers Tengelmann seine Kunden in die Irre führte, nicht zu erklären." Resch fordert die für die Kontrolle des Handels zuständigen Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsämter auf, gegen solche Formen der Verbrauchertäuschung konsequent vorzugehen. "Mehrwegflaschen sind durch ihre häufige Wiederbefüllung und kurzen Transportwege weiterhin die umweltfreundlichste Getränkeverpackung", erklärt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. "Dass Kunden am Verkaufsort zunehmend verwirrt sind und Einweg nicht mehr von Mehrweg unterscheiden können, nutzen PET-Flaschenhersteller und der einwegorientierte Handel aus. Leider ist die falsche Ausschilderung kein Einzelfall wie wir in zahlreichen Testbesuchen immer wieder feststellen." Als Konsequenz fordert Fischer die schnellstmögliche Einführung einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung von Einweg- und Mehrweg-Getränkeverpackungen auf dem Produkt. Ein derzeitig im Bundesrat liegender Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Kennzeichnung von Getränkeverpackungen am Verkaufsort wäre ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz für den Verbraucher. Allerdings besteht Nachbesserungsbedarf, da Discounter und andere Großformen des Handels von der Einzelkennzeichnungspflicht befreit werden sollen. "Die Täuschungsversuche des Handels zu Einwegflaschen zeigen, dass die Umweltverträglichkeit von Verpackungen zu einem wesentlichen Kriterium bei der Kaufentscheidung geworden ist. Dass sich die Irreführung von Verbrauchern jedoch nicht auszahlt, zeigt die klare Entscheidung des Landgerichts Duisburg", sagt Dr. Remo Klinger von der auf Umweltrecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei Geulen & Klinger, der die DUH in der juristischen Auseinandersetzung vertrat.
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