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Der Handel bietet derzeit teilweise Briketts an, die nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und einen hohen Schadstoffausstoß verursachen. So werden beispielsweise Rindenbriketts angeboten: Diese können die Vorgaben der 1.BImSchV wegen des hohen Gehalts an schadstoffbildenden Elementen in der Rinde nicht erfüllen. Sind die Briketts einmal im Handel, greifen Verbraucher und Verbraucherinnen zu, im guten Glauben, dass sie die Briketts auch verbrennen dürfen - bis der Schornsteinfeger sie beim nächsten Besuch eines besseren belehrt. Weitere Informationen und Links: Wo erhalten Sie als Einzelhändler Informationen über gesetzlich zulässige Brennstoffe? Informationen darüber welche Brennstoffe sich für Kamin- oder Kachelöfen eignen, sowie zu den geltenden rechtlichen Vorgaben, können Sie im folgenden Ratgeber des UBA nachlesen: "Heizen mit Holz". Dieser kann kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden unter: www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/3151.html.
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