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Das Ergebnis des Gutachtens: Die vorgeschlagenen Änderungen begrenzen die Förderung von sogenanntem unkonventionellen Erdgas nicht. Stattdessen schaffen sie sogar eine rechtssichere Grundlage zur Förderung von unkonventionellem Erdgas mittels Fracking und fördern damit die Pläne der Gaskonzerne wie Exxon-Mobil, Wintershall u. a... Denn mit den Gesetzentwürfen wird das Fracking nur in Wasserschutzgebieten verboten, welche etwa 14 Prozent der Fläche der Bundesrepublik ausmachen. Außerhalb dieser Gebiete kann sogar auch dann gefrackt werden, wenn eine "Interaktion" mit dem Grundwasser innerhalb der Wasserschutzgebiete nicht auszuschließen ist. So bleibt auf den übrigen 86 Prozent der Fläche Fracking weiterhin generell möglich. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die der Entwurf nun vorsieht, sind ohnehin schon jetzt durch europäisches Recht nötig. Die Entwürfe der Bundesregierung erhalten auch keine Vorgaben, welche die einsetzbaren Chemikalien beschränken. Auch weiterhin wird es keine ausdrückliche Pflicht zur Offenlegung der eingesetzten Chemikalien geben. Das Gutachten kommt als Konsequenz daher auch zu dem Schluss, dass es "nicht ersichtlich [sei], dass der Gesetzesentwurf gegenüber der bereits bestehenden Rechtslage eine substanzielle Erschwernis der Genehmigung von Fracking-Vorhaben darstellt." Es ist unverantwortlich von der Regierung, dass Sie in einem so sensiblen Thema wie Fracking, bei dem die langfristigen Folgen noch unbekannt sind, keine schärferen Vorschriften erlässt und die betroffenen Menschen alleine lässt. Zumal der Fracking Boom, den die USA gerade erleben, von kurzer Dauer sein wird und auch in Deutschland die Vorkommen nur wenige Jahre ausreichen dürften. Ein umweltschädigendes Verfahren, um das fossile Zeitalter in Deutschland um einige Jahre zu verlängern, schadet dem Klima und dem Umstieg auf die Erneuerbaren Energien.
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