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Presse-Stelle:  Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände (DNR) e.V., D-53177 Bonn
Rubrik:Verkehr    Datum: 04.08.2000
Umweltverbände fordern Flugverbot über Atomkraftwerken
Concorde-Absturz zeigt Sicherheitslücken auf
Der Deutsche Naturschutzring (DNR), Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände mit 5,2 Millionen Einzelmitgliedern, und sein Mitgliedsverband David gegen Goliath haben in München von der Bundesregierung ein sofortiges Flugverbot über allen 19 deutschen Atomkraftwerken verlangt. Unter dem Eindruck des Concorde-Absturzes in Paris muss das Gefährdungspotential durch Flugzeugabstürze neu bewertet werden, betonten die Verbände.

"Die Bundesregierung kann ihre Verantwortung nicht an die Mathematiker von Wahrscheinlichkeitsrechnungen abgeben und sich auf die von der Bevölkerung zu tragenden Restrisiken berufen", sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen.

Nach den Berechnungen verschiedener Risikostudien deutscher Atomkraftwerke kommt ein Flugzeugabsturz von Militärmaschinen auf ein AKW einmal in 10 Millionen Jahren vor. Dabei sind allerdings die Risiken des zivilen Flugverkehrs mit Großflugzeugen nicht berücksichtigt. Zudem wuchs der Personenflugverkehr zwischen 1980 und 1993 schneller als bei allen anderen Verkehrsträgern an. Bis zum Jahre 2010 soll sich nach einer Studie des Bundesumweltamtes die Flugleistung gegenüber 1993 nochmals fast verdoppeln. Das Frachtaufkommen in der Luft hat sich seit 1980 ebenfalls verdoppelt.

Der wahre Grund, warum die Bundesregierung bisher von der Einrichtung von Luftsperrgebieten im Bereich von Atomkraftwerken zurückschreckt, liegt darin, dass es dadurch zu Verzögerungen und zur Einschränkung des weiteren Wachstums beim Flugverkehr kommen würde. "Es ist ein Skandal, dass nach wie vor Flugzeuge über deutschen Atomkraftwerken Warteschleifen ziehen dürfen, wobei lediglich eine Mindesthöhe von 1.500 Metern eingehalten werden muß" empörte sich Bernhard Fricke, Vorsitzender der in München ansässigen Organisation David gegen Goliath.

Der Bundesverteidigungsminister hat im Rahmen einer militärischen Eigenbeschränkung aus dem Jahre 1988 für Luftfahrzeuge in einem Radius von 1,5 km um Atomkraftwerke eine Mindestflughöhe vom 600 m vorgeschrieben.

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums sind beim An- und Abflug zum und vom Flughafen München durch die zivile Luftfahrt radargeführte Überflüge der beiden Atomkraftwerke Isar 1 und Isar 2 nicht auszuschließen. Eine Mindestflughöhe von 1525m müsse aber eingehalten werden. Überflüge von AKW gebe es auch für Flüge nach Sichtflugregeln, die nicht der Kontrolle durch die Flugsicherung unterliegen. Hier gelte eine Überlandflughöhe von mindestens 600 m. Dadurch sollen die Piloten bei technischen Ausfällen eine Notlandung außerhalb von Industrieanlagen mit hoher Gefahrenklasse wie bei den AkW durchführen können.

DNR und David gegen Goliath verwiesen darauf, dass die Politik nicht abwarten dürfe, bis ein Schadensfall eintrete. Bei einem Absturz eines schweren Flugzeuges und einer Explosion wie beim Concorde-Absturz in Paris über einem Atomkraftwerk könnte es zu einer radioaktiven Verstrahlung in großem Umfange kommen. Isar 1 ist z.B. lediglich gegen den Absturz des relativ leichten Starfighter bei einer bestimmten Auftreffgeschwindigkeit ausgelegt. Nicht aber gegen den Aufprall einer schnell fliegenden Phantom oder gegen bestimmte zivile Großflugzeuge.

Weitere Informationen:
Helmut Röscheisen, DNR-Generalsekretär Tel.: 0170/52 188 15
Berhard Fricke, David gegen Goliath, Tel.: 089/23 66 20 50



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