Ein Service von![]() | |||||||||||||||||||||
So entfällt ab dem 1.5.2013 das Mietminderungsrecht für drei Monate bei energetischen Modernisierungen. Modernisierungskosten von bis zu elf Prozent jährlich können an die Mieter weitergegeben werden. Es ist aber nicht garantiert, dass diese Kosten durch Energieeinsparungen von den Mietern refinanziert werden können. Wir fordern eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf neun Prozent und die Beschränkung auf Maßnahmen zur energetischen Sanierung und den Abbau von Barrieren. Die Möglichkeit zur Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete in Gebieten mit Wohnraummangel auf 15 Prozent muss bundesweit gelten. Darüber hinaus können Vermieter eine Mietwohnung schneller räumen lassen, wenn der Mieter auf eine Anordnung des Gerichts hin einen Geldbetrag nicht hinterlegt, den der Vermieter fordert. Ob die Forderung des Vermieters tatsächlich gerechtfertigt ist, hat das Gericht dabei noch gar nicht festgestellt. Der Mieter kann so seine Wohnung verlieren, obwohl ihn kein Verschulden trifft. Wir müssen auf die Umsetzung der Energiewende im Gebäudebestand und auf die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten in Ballungsräumen gleichzeitig reagieren. Es bedarf ein Gesamtkonzept, mit dem die Lasten zwischen Staat, Mietern und Vermietern gerecht aufgeteilt werden. Mieter- und Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen zusammengedacht werden.
| |||||||||||||||||||||
Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln. |