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Der Sicherheitsstandard in Deutschland ist im internationalen Vergleich Weltspitze. Alle Heizgeräte, Armaturen und Leitungen müssen zugelassen sein und strengen Anforderungen genügen. Die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. in Bonn hängt die Sicherheitslatte hoch: Deren technisches Regelwerk sorgt für einen bundesweit einheitlichen Standard und ständige Verbesserungen. Der Gesetzgeber verlangt, dass nur die Gasversorger oder Fachbetriebe, die über einen Meister im Installateur- bzw. Heizungsbauerhandwerk verfügen, Arbeiten an Gasleitungen im Haus durchführen dürfen. Für die Überprüfung der Abgaswege und Messungen der Emissionswerte ist der Schornsteinfeger fest in die Sicherheitskette eingebunden. Erdgas ist ungiftig und auch geruchlos. Deshalb geben die Gasversorgungsunternehmen dem Gas einen übelriechenden Stoff bei, damit selbst geringste Konzentrationen wahrgenommen werden können. Für Gasleitungen im Haus ist der Hauseigentümer verantwortlich. Die Gasversorger empfehlen deshalb den Gaskunden, die eigene Gasinstallation selbst einmal im Jahr genauer anzusehen, zum Beispiel ob die Absperreinrichtungen frei zugänglich sind und ob keine schweren Gegenstände die Leitung belasten. Weiterhin empfehlen die Gasversorger, die Gasleitungen im Haus alle 12 Jahre von einem Installateurfachbetrieb auf Dichtheit überprüfen zu lassen. ASUE Diese Meldung ist auch abrufbar über Internet: www.asue.de , Rubrik "Aktuelles"! Eine Grafik zu dieser Meldung können Sie kostenfrei im Internet www.asue.de , Rubrik "ASUE Grafiken", Unterrubrik "i" (Allgemeine Grafiken), herunterladen.
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