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Rösler und Altmaier haben dafür gesorgt, dass sich die Zahl der von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen seit 2010 mehr als verdoppelt hat. Das muss rückgängig gemacht werden. Die schon vor Jahren eingeführte teilweise Rückerstattung bei der EEG-Umlage abzuschaffen, wäre dagegen energie- und verkehrspolitisch kontraproduktiv. Dies würde öffentliche Verkehrsmittel verteuern und dazu führen, dass Fahrgäste wieder auf das Auto ausweichen. Nach der beabsichtigten Kürzung der Entflechtungsmittel für ÖPNV-Investitionen wäre dies ein weiterer schwerer Schlag für den öffentlichen Verkehr. Die teilweise Befreiung bei der EEG-Umlage honoriert die im Vergleich zum Pkw-Verkehr besonders umweltfreundlichen Verkehrsleistungen der öffentlichen Verkehrsunternehmen. Daher ist die Rückerstattung von 157 Millionen Euro in diesem und 232 Millionen Euro im kommenden Jahr sowohl energie- als auch verkehrspolitisch gerechtfertigt. Altmaier muss bei der EEG-Umlage jetzt schnell für Klarheit sorgen, welche Unternehmen künftig von den Ausnahmeregelungen beim EEG noch profitieren sollen.
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