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Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 08.11.2012
BUNDESTAG BESCHLIEßT STEUERGESCHENKE FÜR DIE INDUSTRIE
Spitzenausgleich wird ohne Gegenleistung bis 2022 verlängert
Der Bundestag will heute beschließen, die Regelung zum Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer bis 2022 zu verlängern. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf wurde das Steuergeschenk für die Industrie nun sogar noch einmal versüßt: Durch einen kurzfristigen Änderungsantrag sollen die Ökosteuer-Privilegien in Höhe von 2,3 Mrd. Euro pro Jahr nun nicht nur bis 2018, sondern vier Jahre länger bis 2022 gesichert werden. Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) kritisiert dieses Vorgehen und fordert eine Reform der Strompreisvergünstigungen für die Industrie.

Schon der Gesetzentwurf vom August hatte vorgesehen, der Industrie auch weiterhin jährlich ein klimaschädliches Steuergeschenk zu machen, ohne im Gegenzug einen fairen Beitrag zu Effizienzfortschritten einzufordern. Im Rahmen des sogenannten Spitzenausgleichs werden rund 23.000 Unternehmen weiterhin einen Großteil der Energie- und Stromsteuern zurückerstattet bekommen. "Die Auflagen des Gesetzes wurden auf Druck der Industrie und des Wirtschaftsministeriums auf ein derart geringes Maß reduziert, dass keine Impulse für Effizienzinvestitionen zu erwarten sind", kritisiert der stellvertretende FÖS-Geschäftsführer Eike Meyer. Durch einige statistische Tricks werde sich die allgemeine Effizienzverbesserung von jährlich 1,3 Prozent praktisch von selbst erfüllen. Die Einführung von Energiemanagementsystemen, die im Gesetz zwar vorgesehen ist, werde durch Ausnahmeregelungen untergraben.

"Statt die Unzulänglichkeiten und Fehlanreize des ursprünglichen Gesetzentwurfs zu korrigieren, haben die Verhandlungen im Bundestag nun sogar dazu geführt, dass noch weitere Forderungen der Industrie umgesetzt werden", stellt FÖS-Energieexpertin Swantje Küchler fest. Die wenig ambitionierten Effizienzziele sollen jetzt für insgesamt zehn Jahre festgeschrieben werden. Die vorgesehene Überprüfung nach fünf Jahren wird dadurch vermutlich eine reine Formsache sein.

"Insgesamt ist die Fortführung des Spitzenausgleichs unter diesen Bedingungen ein großer Rückschlag für die deutsche Energie- und Klimapolitik", so Küchler. Die Steuererleichterung reiht sich ein in ein ganzes Paket an Vergünstigungen für die Industrie bei den Strompreisen, zum Beispiel bei der EEG-Umlage oder den Netzentgelten. Durch die Rabatte steigt die Kostenbelastung für Steuerzahler und kleine Verbraucher. Gleichzeitig verringern sie die Anreize für die begünstigte Unternehmen, Strom zu sparen und in Effizienzmaßnahmen zu investieren. Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft fordert, die Industrievergünstigungen auf solche Unternehmen zu begrenzen, die aufgrund ihrer internationalen Wettbewerbssituation tatsächlich auf künstlich niedrige Strompreise angewiesen sind.


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