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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Mobilität & Reisen    Datum: 25.10.2012
Gesundheitliche Folgen von Fluglärm nicht länger ignorieren
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen "Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm" (Drucksache 17/11081) erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:
Auch die Bundesregierung muss zugeben, dass zahlreiche Studien bestätigen: Dauerhaft hohe Belastung durch Fluglärm führt zu massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Nachflugverkehr und der Lärmbelastung in den Nachtrandzeiten zu.

Die Studien zeigen bereits ab 35 db (A) einen deutlichen Anstieg der Bluthochdruckwerte. Die Grenzwerte für neue Flughäfen liegen bei 60 db (A), für bestehende bei 65 db (A). Bei Frauen zeigt sich ein erhöhtes Herzinfarktrisiko. Zudem konnte in allen untersuchten Regionen ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen der Höhe der Fluglärmbelastung und der Einnahme ärztlich verordneter Schlaf- und Beruhigungsmittel festgestellt werden.

Es ist unverantwortlich, dass sich die Bundesregierung trotz dieser Erkenntnisse einem generellen Nachtflugverbot verschließt.

Der Schutz vor Fluglärm ist in Deutschland im Luftverkehrsrecht nur sehr unzureichend geregelt. Dies gilt insbesondere für den aktiven Schallschutz. Es fehlen ambitionierte Schutzziele sowie einheitliche Lärmobergrenzen, ab denen Fluglärm für die Menschen als schädlich zu werten ist und entsprechend eingegriffen werden muss. Die Vorgaben im Luftverkehrsgesetz insbesondere zum Schutz der Nachtruhe zwischen 22 bis 6 Uhr bedürfen der rechtsförmigen Klarstellung.

Aber für all dies sieht die Bundesregierung trotzdem keinen Handlungsbedarf.


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