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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 15.10.2012
Mietrechtsnovelle
Chance auf klimafreundliches und bezahlbares Wohnen vertan
Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss über die Mietrechtsnovelle der Bundesregierung erklären Daniela Wagner, Sprecherin für Baupolitik und Ingrid Hönlinger, Obfrau im Rechtsausschuss:

Die Stellungnahmen der Sachverständigen bestätigen unsere Befürchtungen, dass die Rechte von Mieterinnen und Mietern unter dem Deckmantel des Klimaschutzes und der Bekämpfung von "Mietnomaden" unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Damit verpasst die Bundesregierung die Chance auf eine klimafreundliche und bezahlbare Energiewende im Wohngebäudebereich.

Bereits heute haben wir nicht nur in Wachstumsregionen Verknappungstendenzen auf den Wohnungsmärkten und verstärkte Verdrängungstendenzen gegenüber einkommensschwachen Haushalten. Das belegt der Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft 2012 der Bundesregierung eindeutig: So stiegen die Mieten etwa in Freiburg um 8,1 Prozent und in Greifswald um 10,4 Prozent. Die bundesweite Mietpreissteigerung in 2011 betrug 2,9 Prozent und lag damit deutlich über der allgemeinen Preissteigerung. Weitere Erhöhungen sind zu befürchten, wenn die Mieterhöhungsmöglichkeiten nicht auf die zentralen Zukunftsfelder (energetische Sanierung, altersgerechter Umbau) ausgerichtet und gleichzeitig abgesenkt werden. Nur damit werden überflüssige Luxussanierungen nicht in unverhältnismäßiger Weise dem Mieter aufgebürdet. Deswegen wollen wir die Modernisierungsumlage von elf auf neun Prozent absenken und auf die energetische Sanierung sowie den altersgerechten Umbau konzentrieren. Klimaschutz und Mieterschutz müssen zusammengedacht werden und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Zum Vorgehen gegen Mietnomaden werden Regelungen getroffen, die Auswirkungen zu Lasten aller Mieter haben können. Die neu eingeführte Sicherungsanordnung, mit der der Mieter zur Hinterlegung einer Geldsumme verpflichtet wird, kann gravierende Folgen für den Mieter haben: Zahlt der Mieter auf die Sicherungsanordnung hin nicht, kann der Vermieter ein Räumungsurteil erwirken, ohne dass das Gericht eine abschließende Entscheidung über das tatsächliche Bestehen der Ansprüche des Vermieters getroffen hätte. Das ist ein tiefer Eingriff in die Prinzipien des Zivilprozessrechts, der nicht mit vereinzelten Fällen von Mietnomadentum gerechtfertigt werden kann.


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