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Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 20.09.2012
Sieg für privatwirtschaftliche Biostandards
Zertifizierung von Bio-Mineralwasser ist rechtmäßig!
Bad Brückenau - Mineralwasser, das die Qualitätsanforderungen des Biomineralwasser e.V. erfüllt, darf sich "Bio-Mineralwasser" nennen. Das entschied der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil und bestätigte damit auch das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg-Fürth vom 15.11.2011. Die Qualitätsbezeichnung "Bio-Mineralwasser" ist zulässig, weil sie den Interessen der Verbraucher nachkommt und nicht irreführend ist.

In seiner Urteilsbegründung bestätigt der BGH insbesondere die Rechtmäßigkeit der privatwirtschaftlichen Zertifizierung außerhalb der Bioverordnung. "Für die Bio-Branche ist das Urteil ein wichtiger Meilenstein: Es schafft Anreize, weiterhin auch für Lebensmittel außerhalb der EU-Norm mit strengen Regelwerken Bio-Zertifizierungen zu etablieren", meint Susanne Horn, Generalbevollmächtigte des AoeL-Unternehmens Neumarkter Lammsbräu.

Die AoeL begrüßt das klare Bekenntnis zu privaten Zertifizierungen und Standards. "Nur so kann sich die Biobranche auch innovativ weiterentwickeln und die Ökologisierung von Lebensmitteln vorantreiben", ist Alexander Beck, geschäftsführender Vorstand der AoeL, überzeugt. Schon häufig dienten privatwirtschaftlich geregelte Standards als Grundlagen für spätere Umsetzungen im rechtlichen Rahmen.


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