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Ein Kernstück des von der EU Kommission vorgelegten Entwurfs sind neue Kriterien für die Verteilung der ca. 55 € EU-Agrarmilliarden, von denen für Deutschland ca. 6,5 Mrd. € erwartet werden. (5,8 Md € für Direktzahlungen und 0,7 Mrd. € für die ländliche Entwicklung). "Ohne verbindliche Faktoren für die Sicherung der Vielfalt von Pflanzen und Tieren in der Agrarlandschaft werden sich die Agrarzahlungen künftig nicht mehr begründen lassen", so Hubert Weiger, Bund Naturschutz Vorsitzender, und weiter: "Die verantwortlichen Politiker und der Bauernverband müssen endlich aufhören, von Flächenstilllegung zu sprechen, wenn es um ökologische Vorrangflächen geht." Diese sollen nach den Vorstellungen von Agrarkommissar Dacian Ciolos 7% umfassen und verpflichtend für die Gewährung von Direktzahlungen werden. "Keinesfalls darf die vorgesehene Bindung von 30% Anteil der derzeit diskutierten Direktzahlungsprämie von 300 € in Deutschland freiwillig sein", so Weiger, "denn dann würden Landwirte in den Intensivgebieten, dort wo die massivsten Defizite für die Artenvielfalt vorliegen, keine "Greeningmaßnahmen" umsetzen. Dies wäre dann eine Steilvorlage zur weiteren Industrialisierung der Agrarproduktion in Europa." Anders als die "Sofabauern", die in der Vergangenheit Subventionen abschöpfen konnten, wenn Sie die Flächen lediglich einmal im Jahr gemulcht oder gemäht haben, soll es künftig einen Auswahlkatalog für Wildnisflächen mit gezielter Ansaat, Blühstreifen oder Erosionsschutzstreifen zum Schutz von Boden und Gewässern geben. "Es muss ein erkennbarer Nutzen von diesen Flächen für die Biodiverstät ausgehen, und sie müssen vor allem in den Problemgebieten der Artenvielfalt, in unseren ausgeräumten Ackerlandschaften angelegt werden", so Marion Ruppaner, BN Agrarreferentin. Vorhandene Landschaftsstrukturen, wie Hecken oder Feldraine sollen auf die vorgesehene 7% ökologische Vorrangflächen angerechnet werden können. Der Bund Naturschutz hat eine Vorschlagsliste mit geeigneten Maßnahmen vorgelegt, in der auch Kleegras- und Leguminosenkulturen enthalten sind, soweit sie erst ab Juli genutzt werden. Sie sollen als sogenannte "hellgrüne" Maßnahmen jedoch nur bis zur Hälfte der derzeit vorgeschlagenen 7 % angerechnet werden können. Der BN ist Mitunterzeichner des Positionspapiers der Gemeinsamen Plattform von Verbänden aus Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft, Entwicklungspolitik, Verbraucherschutz und Tierschutz vom August 2012, das heute bundesweit der Presse vorgestellt wird. www.bund-naturschutz.de/fakten/landwirtschaft/agrarwende.html oder www.die-bessere-agrarpolitik.de/
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