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Zehn Jahre nach der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes wäre es dringend geboten, den Stellenwert des gesetzlichen Tierschutzes deutlich zu stärken. Landwirtschaftsministerin Aigner sieht angesichts der 53 Forderungen des Bundesrates, das Tierschutzgesetz zu verbessern, offensichtlich keinen Handlungsbedarf. Sie verzichtet etwa auf eine Positivliste für Zirkustiere, ein Verbot von Rodeo-Veranstaltungen, ein Ende der Pelztierhaltung oder die deutliche Verbesserung der Förderung von Alternativmethoden zu Tierversuchen. Es ist deutlich erkennbar, dass nicht Gestaltungswille Grundlage dieser Novelle war, sondern weil die EU-Versuchstierrichtlinie eine Umsetzung in nationales Recht noch in diesem Jahr zwingend erfordert. Aber selbst hier fehlt der Bundesregierung jegliches Gespür für einen konsequenten Tierschutz. Die in der EU-Richtlinie vorhandenen Spielräume für mehr Tierschutz werden nicht genutzt. Das ist beschämend. Kleine Verbesserungen, wie das Verbot des Schenkelbrandes oder das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration (allerdings mit unnötigen und viel zu langen Übergangsfristen) können nicht darüber hinweg täuschen, dass Frau Aigner völlig mutlos an die Tierschutznovelle herangegangen ist. Die gravierenden und untragbaren Missstände in der Massentierhaltung werden nicht angepackt. Wenn es nach der Landwirtschaftsministerin geht, werden weiterhin Küken geschreddert, Hühner eingepfercht, Rinder dauerhaft angebunden und Sauen zu eng gehalten. Dieses Nichts-Tun ist unverantwortlich. Wir haben am 23. Mai 2012 ein eigenes Tierschutzgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht, das sich konsequent am Konzept des ethischen Tierschutzes orientiert (Bundestags-Drucksache 17/9783).
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