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Die energetische Modernisierung des Wohnungsbestands ist eine energie- und sozialpolitische Gerechtigkeitsfrage. Sollen Heizen, Kühlen und Leben im Alter in den eigenen Wänden nicht zu Luxusgütern werden, müssen wir uns der Herausforderung der bezahlbaren Modernisierung des Gebäudebestandes stellen. Angesichts der stetig steigenden Miet- und Wohnkosten in unseren Städten müssen wir die energie- und sozialpolitischen Fragen zusammen denken und mit realen Maßnahmen hinterlegen. Doch genau daran mangelt es in der Politik der Bundesregierung. Die Novellierung der Energieeinsparverordnung und die anstehende Mietrechtsnovelle werden nicht in Bezug zueinander gesetzt und bei der Frage nach Bezahlbarkeit werden Mieter und Eigentümer im Regen stehen gelassen. Die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) darf daher nicht verzögert und entsprechend der Ziele im Gebäudebereich mit Blick auf 2020 ausgerichtet werden. Die Novelle der EnEV alle zwei bis drei Jahre ist für die Energiewende im Gebäudebereich nicht hilfreich. Eine Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt im Auftrag des BMVBS hat ergeben, dass schon heute bei unsanierten Gebäuden eine Modernisierung auf ein sieben-Liter-Haus (EnEV 2009 minus 30 Prozent) wirtschaftlich ist. Das Mietrecht bietet die Möglichkeit, die anfallenden Kosten gerecht zwischen Mietern und Eigentümern aufzuteilen. Deswegen muss es in Verbindung mit den steigenden Mietkosten so zukunftstauglich gemacht werden, dass einkommensschwache Mieter nicht unter dem Deckmantel des Klimaschutzes verdrängt werden. Zusätzlich sollte die Förderkulisse an die verschiedenen Eigentumsformen, wie etwa Selbstnutzer, Kleinvermieter, Nutzer des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG), Genossenschaften oder Wohnungswirtschaft, angepasst werden. Konkret sind die CO2-Gebäudesanierungsprogramme der KfW auf zwei Milliarden Euro aufzustocken, aus dem regulären Bundeshaushalt zu finanzieren und die Förderung von Einzelmaßnahmen zu stärken. Ergänzend hierzu wollen wir den Aufbau eines echten und verlässlich finanzierten Energiesparfonds in Höhe von drei Milliarden Euro. Dieser fördert Maßnahmen für Wärme- und Stromeffizienz insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen. Eine progressionsunabhängige steuerliche Förderung für energetische Modernisierung, die sozial gerecht und ökologisch zielführend ausgestaltet sein sollte, ist zusätzlich geboten. Die Fraktionspressestelle auf Twitter: @GruenSprecher
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