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SPIEGEL-Meldung falsch
Als "unzutreffend und fehlerhaft" bewertet der Bundesverband WindEnergie (BWE) eine Meldung in der jüngsten Ausgabe des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL, wonach der Europäische Gerichtshof im September gegen das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) urteilen wird. Nach Auskunft des Informationsdienstes beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), den der BWE befragt hat, gibt es derzeit weder einen Termin noch sei eine Tendenz des Urteilspruchs erkennbar. Angesprochen auf das in der SPIEGEL-Meldung angebliche Urteil meinte der Informationsdienst zum BWE lakonisch: "Anscheinend weiß der SPIEGEL mehr als das Gericht, das das Verfahren noch gar nicht abgeschlossen hat."
Abgesehen von dieser Fehlmeldung irrt der SPIEGEL noch ein zweites Mal: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, mit dem der Bundestag die Vergütung für Wind-, Solar-, Wasser- und Bioenergiekraftwerke für die nächsten 20 Jahre festgelegt hat, erfüllt nicht den Tatbestand der Beihilfe so wie diese in der bisherigen Rechtssprechung des EuGH definiert ist. Das unterstreichen Gutachten, mit denen der BWE den renommierten Rechtsgutachter Professor Dr. Bernhard Nagel und die im europäischen Energierecht versierte Anwältin Dörte Fouquet aus Brüssel beauftragt hat.
Bezogen auf das EEG unterstreicht der BWE-Präsident Peter Ahmels: "EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti allein kann ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren nicht einleiten". Dieses Verfahren brauche die Zustimmung der gesamten Kommission, was im Fall der deutschen EEG-Regelung als unwahrscheinlich gilt. Umweltkommissarin Margot Wallström und Energiekommissarin Loyla de Palacio haben sich wiederholt für die Förderung erneuerbarer Energien ausgesprochen.
Ärgerlich ist der BWE über die SPIEGEL-Aussage, dass die Windmüller im Falle eines negativen Urteils des Europäischen Gerichtshofes die bislang erhaltenen Vergütungen zurückzahlen müssen. BWE-Präsident Peter Ahmels: "Das löst wieder Panik bei Betreibern und Investoren aus, in einer Situation, in der die erneuerbaren Energien dank des EEG endlich einen Aufschwung verspüren. Wir halten den Versuch der Einflussnahme auf den unabhängigen Gerichtshof für sehr bedenklich. Von einem Magazin wie dem SPIEGEL hätten wir mehr Seriosität erwartet."
Weitere Informationen: BWE-Präsident Peter Ahmels ¹ Tel.: 04425/227 BWE-Geschäftsführer Carlo Reeker ¹ Tel.: 0541/350 60-41
Hinweis: Eine Kurzfassung der Gutachten ist auf der BWE-Seite im Internet unter www.wind-energie.de (Poitik/Europa) nachzulesen!!!
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