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Sowohl die Pällmann-Kommission als auch die Kienbaum-Studie haben bereits vor gut zehn Jahren festgestellt, dass der Verwaltungsapparat der WSV überausgestattet und eine Umstrukturierung zur Steigerung der Effizienz bei Einsparung von Stellen zwingend geboten sei. Auch der Bundesrechnungshof hat den aufgeblähten Verwaltungsapparat der WSV mehrfach moniert. Obwohl seitdem gut 5.000 Stellen bis zum Jahr 2011 eingespart wurden, fand allerdings eine grundsätzliche Umstrukturierung in der Verwaltung bisher nicht statt. Die Kernpunkte des nun vom Bundesverkehrsministerium (BMVBS) aktuell vorgelegten Berichts zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) sind die Konzentration auf die wirklich wichtigen Wasserstraßen und die Rückstufung nur wenig befahrener Ströme, dazu die überfällige Einsparung von fast 3.000 Stellen im Verwaltungsapparat, was nun zu einer Zusammenfassung der Verwaltung in Bonn führen soll, und die Übertragung von Arbeiten durch Outsourcing und Vergabe an Dritte. Ökologisierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung überfällig Der Deutsche Naturschutzring (DNR) erkennt den guten Willen der Bundesregierung zu der dringend notwendigen WSV-Reform an, die nun aber insbesondere auf die Berücksichtigung der ökologischen Maßnahmen an den Wasserstraßen gerichtet werden muss. DNR-Präsidialmitglied Sebastian Schönauer fordert die WSV auf, sich verstärkt der Umsetzung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu widmen. Dazu sind jedoch angepasste Strukturen und neues Fachpersonal notwendig, um den neuen Anforderungen zur Umsetzung entsprechend dem ökologischen Auftrag laut WRRL und Wasserhaushaltsgesetz gerecht werden zu können. Sebastian Schönauer dazu im Detail: "Zwingend geboten ist die Schaffung von Strukturen, die zusammen mit den Länderverwaltungen die Schnittstellen der Bewirtschaftung nach WRRL in den Flusseinzugsgebieten erarbeiten und umsetzen, da die Maßnahmen nicht auf den Wasserkörper begrenzt sind, sondern auch die Auen mit einbezogen werden müssen, die sich in der Regel in der Zuständigkeit der Länder befinden. Gerade die Durchwanderbarkeit der Flüsse und Ströme für die Wanderfischarten und hier vor allem für Aal und Lachs muss nach den Bestimmungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie gewährleistet werden. Hierfür müssen allein an den Bundeswasserstraßen über 300 große Wehr- und Schleusenanlagen umgebaut und mit Fischtreppen ergänzt werden. Damit wäre die Arbeit der Wasserstraßenverwaltung auf viele Jahre gesichert. Auch bei der Renaturierung von Ufern sowie bei der Wiederanschließung von Altgewässern und Nebengerinnen können die Kapazitäten der Behörde ökologisch sinnvoll eingesetzt werden - zumal den Bundesländern der hierfür erforderliche Maschinenpark, die Manpower und die Forschungskapazitäten der Bundesanstalt für Wasserbau sowie der Bundesanstalt für Gewässerkunde fehlen." Nach dem Bericht der WSV sollen Elbe, Saale sowie der Streckenabschnitt der Donau zwischen Straubing und Vilshofen erst nach Abschluss der laufenden Untersuchungen kategorisiert werden. Das riecht nach einem faulen Kompromiss mit den jeweiligen Länderregierungen und der Wasserkraftlobby. Der DNR lehnt gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden eine weitere Kanalisierung und den Bau von neuen Staustufen an noch vorhandenen freien Fließstrecken dieser Flüsse strikt ab.
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