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Wir begrüßen ausdrücklich den Willen der EU-Kommission, den Handel mit außereuropäischen Ländern zu vereinfachen und damit unnötige Rezertifizierungen von ganzen Wertschöpfungsketten zu vermeiden. Es besteht jedoch das Problem, dass sich die Standards in Details erheblich voneinander unterscheiden, was zu Wettbewerbsnachteilen und zur Verwirrung der Verbraucher führen könnte. So werden grundsätzliche Prinzipien des europäischen Ökolandbaus in Frage gestellt: Z.B.ist nach dem USDA-Standard die Supplementierung von Bio-Lebensmitteln erlaubt. Auch sind erhebliche Unterschiede bei den Vorgaben zur Tierhaltung festzustellen. Weiterhin gibt es Abweichungen bei den erlaubten Zusatzstoffen für Bioprodukte. "Wir werden demnach in Zukunft Bioprodukte auf dem europäischen Markt finden, die so nicht in der EU hergestellt werden dürfen, aber trotzdem das EU-Bio-Logo tragen", meint Matthias Maier, Geschäftsführer des AoeL-Mitgliedsunternehmens Beutelsbacher Fruchtsaftkelterei. Da es bereits eine Ausnahme von der Gleichwertigkeit geben wird, nämlich mit Antibiotikaeinsatz produzierte tierische Lebensmittel (nach dem USDA-Standard ist der Einsatz von Antibiotika verboten), stellt sich die Frage wie weitere bestehende Problempunkte ausgeräumt werden können und eine harmonisierte Rechtsetzung zwischen NOP und der EU-Öko-VO ermöglicht wird. Die AoeL diskutiert zurzeit mit ihren Mitgliedern und im Rahmen ihrer Arbeit mit europäischen Verarbeiterverbänden intensiv die durch das Abkommen zu erwartenden Problempunkte und entwickelt Vorschläge.
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