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die an der 5-Prozent-Hürde scheitern, nicht ersatzlos verfallen; vielmehr müssen auch diese Wählerinnen und Wähler eine faire Möglichkeit bekommen, auf die Zusammensetzung des Parlaments Einfluss zu nehmen." Aus Angst, dass ihre Stimmen bei der Verteilung der Sitze unberücksichtigt bleiben, wählen viele lieber "das kleinere Übel" als die Partei, hinter der sie wirklich stehen. Das hat zur Folge, dass der tatsächliche Wählerwille nicht im Wahlergebnis abgebildet wird. "Eine Lösung für dieses Problem ist die sogenannte Ersatz- bzw. Alternativstimme. Hierbei können die Wähler auf dem Stimmzettel verfügen, an welche Partei ihre Stimme übertragen werden soll, falls die von ihnen bevorzugte Partei an der 5-Prozent-Klausel scheitert. Ein derartiges System wird bereits in mehreren angelsächsischen Ländern mit Erfolg praktiziert", erläutert Roleff. Er hofft, dass sich die Vorzüge der Alternativstimme auch in Deutschland erumsprechen und dass das Instrument bei der Entwicklung eines besseren und vor allem verfassungsgemäßen Wahlrechts berücksichtigt wird. Roleff verweist darauf, dass die Bürgerklage von Mehr Demokratie für ein besseres Wahlsystem, die heute verhandelt wird, von der ÖDP unterstützt wird. "Es ist erfreulich, dass die Bundesverfassungsrichter in den letzten Jahren die Unzulänglichkeiten des Wahlrechts zunehmend kritischer unter die Lupe genommen haben. Wir hoffen das auch diesmal und sind gespannt auf das Urteil," so der ÖDP-Politiker abschließend. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Bundespressestelle: Florence v. Bodisco Erich-Weinert-Str. 134 10409 Berlin Tel. 030/49854050 www.oedp.de presse@oedp.de
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