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Die FFH-Richtlinie ist ein gelungenes Beispiel dafür, dass die Europäische Union mehr als eine bloße Wirtschaftsgemeinschaft mit gemeinsamem Binnenmarkt ist. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU ist in den vergangenen 20 Jahren zum zentralen Baustein für das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000 avanciert und ist damit von größter Bedeutung für den Schutz der biologischen Vielfalt auf unserem Kontinent. Doch gibt es noch lange keinen Grund, sich auszuruhen; nicht in Deutschland und auch nicht in der EU. Obwohl in Deutschland ein Flächenanteil von 15 Prozent der terrestrischen Landesfläche durch Natura 2000 geschützt ist, besteht auch hierzulande großer Handlungsbedarf, denn Fläche allein sagt nichts über den Zustand der Gebiete aus. So ist die Fläche der streng geschützten Gebiete zwar angestiegen, der Anteil gefährdeter Biotoptypen liegt mit 72,5 Prozent aber immer noch deutlich zu hoch. Die Bundesregierung muss endlich Mittel und Wege finden, um eine fundierte Einschätzung über die Qualität der Schutzgebiete geben zu können. Hierfür ist die systematische und flächendeckende Erfassung der Artenvielfalt und die bundesweite Harmonisierung der Schutzanstrengungen von enormer Bedeutung. Zusätzlich braucht es auch endlich umfassende länderübergreifende Managementpläne, da Schutzgebiete die Nutzung dieser Gebiete durch den Menschen nicht ausschließen. Dabei müssen die Schutzanstrengungen in den Mittelpunkt gestellt werden. Bund und Länder müssen gemeinsam und koordiniert agieren. Die Fraktionspressestelle auf Twitter: twitter.com/#gruensprecher
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