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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Energie & Technik    Datum: 06.05.2012
Bürgerbeteiligung UVP Temelín 3+4 hat begonnen
Die Grünen im Fichtelgebirge rufen auf, sich vom 07.05.2012 bis zum 05.06.2012 an der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Temelín 3+4 zu beteiligen
Die Einwendungsfrist beträgt nur 30 Tage, das ist viel zu kurz, um sich umfassend zu informieren. Tschechien führt ein geheimes Black-Box-Verfahren durch, niemand kennt den Reaktortyp, es fehlt der verbindliche Anhörungstermin. Grundrechte nach internationalen und europäischen Gesetzen werden mit Füßen getreten.

Persönliche und kommunale Einwendungen können an das sächsische oder bayerische Umweltministerium geschickt werden, diese leiten weiter an das Umweltministerium M?P in Prag. So ist sichergestellt, dass es politisch Verantwortliche für verschwundene Einwendungen gibt.

Aber vor allem müssen Einwendungen an die UN-Aarhus-Konvention (ACCC) in Genf geschickt werden. Es muss ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland geben wegen Verstoßes gegen Menschenrechte bei der UVP zu Temelín. Auch Umweltschutzverbände und Bündnis 90/Die Grünen werden mit Online-Einwendungstickern wieder Einwendungsmöglichkeiten anbieten. Die 60.000 Einwendungen gegen das Atomprogramm in Polen müssen 'getoppt' werden. Es geht akut um den Bau von 2 Reaktoren unbekannten Typs nur 50 km östlich der deutschen Grenze.

Einwendungsfrist vom 07.05.2012 bis zum 05.06.2012 - nur 30 Tage.

www.reaktorsicherheit.bayern.de/
Weitere Hinweise: tinyurl.com/dy6gh6b

In den nächsten Tagen weitere Informationen unter
gruene-fichtelgebirge.de/temelin/
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Einwendungs-Vorschlag:
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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Tel. 089 9214-00
E-Mail: ronzon.mallick@stmug.bayern.de (Dr. Ronzon Mallick)

Aarhus Convention Secretariat
Environment Division
United Nations Economic Commission for Europe
Palais des Nations, Av. de la Paix 10
1211 Geneva 10
Switzerland
E-Mail: aphrodite.smagadi@unece.org, ella.behlyarova@unece.org

Stellungnahme zur UVP" Neue Kernkraftanlage am Standort Temelín einschließlich Ableitung der Generatorleistung in das Umspannwerk mit Schaltanlage Kocin"/ Frist 07.05.-05.06.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Übermittlung meiner Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) über den geplanten Bau der Reaktoren 3 und 4 des Kernkraftwerkes Temelín - Verfahrensteil UVP-Gutachten - über das bayerische Umweltministerium an das tschechische Umweltministerium Ministerstvo ?ivotního Prost&cslash;edí (M?P), 100 00 Praha 10 - Vrsovice, Vrsovická 65, Tschechische Republik und damit um die Geltendmachung meiner Rechte im Rahmen einer grenzüberschreitenden UVP. Darüber hinaus bitte ich um Information über die weiteren Verhandlungsergebnisse, insbesondere auch über Ort und Zeit der Öffentlichen Anhörung in Deutschland oder in Budweis (Èeské Budìjovice). Ich möchte grundsätzlich betonen, dass ich das Verfahren in der durchgeführten Form ablehne, da eine Öffentliche Anhörung in Deutschland nicht vorgesehen ist und damit der in der UN-Aarhus-Konvention 3(9), in der Espoo-Konvention 2(6) und in der Europäischen UVP-Richtlinie 85/337/EC, Art. 7(5) vorgesehene "diskriminierungsfreien Zugang" zu den Verfahren nicht gegeben ist. Die entsprechenden Gesetzestexte liegen dem M?P vor.

Darüber hinaus nehme ich zur Umweltverträglichkeitserklärung für den Ausbau des AKW Temelín, wie folgt Stellung: Nur die grenznahen Landratsämter (Cham, Freyung-Grafenau, Hof, Neustadt a. d. Waldnaab, Passau, Regen, Schwandorf, Tirschenreuth, Wunsiedel) und kreisfreien Städte (Hof, Passau und Weiden i. d. Oberpfalz) wurden von der bayerischen Regierung beteiligt und über den Amtsweg informiert, ähnlich ist die Situation in Sachsen. Es fehlt die Beteiligung der Bevölkerung über den Amtsweg, es fehlt der verbindliche Anhörungstermin in der Bundesrepublik Deutschland. Wenn tschechische BürgerInnen einen Anhörungstermin in tschechischer Sprache und gut erreichbar bekommen, dann steht auch deutschen BürgerInnen - auch mir - ein verbindlicher Anhörungstermin in der Muttersprache zentral und gut erreichbar in Deutschland zu. Auch behinderte BürgerInnen müssen entsprechend der UN-Bürgerrechtskonvention integriert werden. Es fehlen 60 Tage Frist wie schon im Jahr 2010, denn der UVP-Bericht umfasst mehr als 2000 Seiten. Wie soll ein im normalen Leben stehender Mensch sich innerhalb von 30 Tagen informieren? Der Betreiber ÈEZ führt ein Blackbox-Verfahren durch, ein geheimes Verfahren. Über den Reaktor wird erst am 2. Juli 2012 geheim entschieden, alle Unterlagen werden geheim bleiben. Ich kann mich nicht informieren.

Die Konformität der Rechtslage in Tschechien und in Deutschland mit den EU-Richtlinien, der UN-Aarhus-Konvention und der Espoo Konvention wurde im Vorfeld nicht überprüft. Dies muss zu einer Überprüfung und zu einem Vertragsverletzungsverfahren bei der EU-Kommission und vor dem Aarhus-Komitee (ACCC) in Genf führen. Die UVP muss in Abstimmung mit geltendem internationalem Recht durchgeführt werden. Sie muss wiederholt werden. Menschen- und Bürgerrechte werden nicht gewährt. Ich konnte und kann mich nicht umfassend informieren.

Bereits die Reaktoren Temelín 1+2 gefährden mein Leben und das meiner Familie. Tschernobyl hat das bewiesen und auch die Hightech-Nation Japan hat in Fukushima eindrucksvoll bewiesen: Atomkraft ist nicht beherrschbar. Bereits Temelín 1+2 wären in Deutschland wegen der nach 28,8 m nicht getrennten Hochdruckdampfleitungen nicht genehmigungsfähig gewesen. Temelín 1 hat ein besonderes Sicherheitsrisiko direkt am Reaktor und muss sofort abgeschaltet werden. Seit Jahren liegt der tschechischen Atomsicherheitsbehörde SUJB, ÈEZ und der tschechischen Regierung die Greenpeace-Dokumentation "The Risks of Skoda" von Ji&cslash;í Tutter und Jan Haverkamp vor. Die Akte 15/2001/SUJB muss sofort veröffentlicht werden!

Tschechiens unabhängiger Gutachter hat die deutschen Einwendungen aus dem Jahr 2010 in unerträglicher Weise konterkariert. Die Stellungnahme von Greenpeace International, Verfasser Jan Haverkamp, ist vollinhaltlich in meine Stellungnahme zu integrieren. Sie liegt dem M?P vor.

Ich bin nicht bereit, mit meinem Leben und meinem Besitz für den Energieversorger ÈEZ zu haften. ÈEZ verdient mit Temelín Geld. Tschechien hat 300.000 Millionen Euro Nuklear-Haftpflicht. Fukushima hat nach Greenpeace-Recherchen über 500 Milliarden Euro Schaden verursacht. Japan ist umgeben von Wasser und hat keine angrenzenden Nachbarn. Der Schaden wäre bei Temelín mitten in Europa sehr viel größer. Denn obwohl der große Teil der freigesetzten Radioaktivität Tokio nicht traf, waren 5 willkürlich gezogene Bodenproben in der 24-Millionen-Stadt Tokio radioaktiver Sondermüll.

Tschechien kann die geplanten Reaktoren 3+4 nicht selbst finanzieren und will von der EU Subventionen. Folgekosten für Endlagerung sind nicht eingerechnet. Regenerative Energie wird in Tschechien - völlig irrational - abgeschafft. Laut Medienberichten herrscht in Tschechien Korruption. Wenn der tschechische Energieversorger ÈEZ AKWs bauen will, so muss er wirtschaftlich selbstständig den Bau und das volle Restrisiko finanzieren können oder er muss es lassen. Tepco in Japan konnte nichts selbst finanzieren. Schäden an meinem Eigentum im Schadensfall müssen im Rahmen einer atomaren Haftpflicht von ÈEZ zu 100 % abgedeckt werden. Das M?P muss das sicherstellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ort, Datum Unterschrift



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