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Deshalb brauchen wir verlässliche Bedingungen für die Finanzierung von ÖPNV-Investitionen in den Ländern. Alleine für Reinvestitionen in das bestehende Netz von Stadt- und U-Bahnen fehlen den Verkehrsunternehmen jährlich mehr als 300 Millionen Euro. Der Bund darf sich bei der Finanzierung von ÖPNV-Investitionen nicht aus der Verantwortung stehlen und sich dauerhaft zurückziehen. Die Vertreter von Bundesverkehrs- und Bundesfinanzministerium müssen bei den anstehenden Verhandlungen über die Höhe der Kompensationsleistungen nach dem Entflechtungsgesetz die Hängepartie beenden und den Ländern endlich ein faires Angebot unterbreiten. Wir hatte dazu bereits in einem im März behandelten Antrag eine Verstetigung der Mittel auf dem jetzigen Niveau gefordert. Außerdem brauchen wir mit Blick auf eine Anschlussregelung ab 2019 eine rechtzeitige Verständigung zwischen Bund und Ländern, wer langfristig welchen Finanzierungsanteil leisten soll. Vom 18. bis 19. April findet in Kassel die Verkehrsministerkonferenz der Länder statt. Auf der Tagesordnung steht auch die Fortführung der Finanzhilfen des Bundes für Investitionen in den ÖPNV und die kommunale Straßeninfrastruktur, für die der Bund bisher 1,34 Milliarden Euro jährlich bereitstellte. Die Fraktionspressestelle auf Twitter: twitter.com/#gruensprecher
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