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Wir sind von dem Urteil enttäuscht. Es wird zu prüfen sein wie der bayerische Gerichtsbeschluss mit dem so genannten "Honig-Urteil" des EuGH vom September 2011 vereinbart werden kann. Danach dürfen Produkte, die Pollen von nicht zugelassenen Gentech-Pflanzen enthalten, nicht verkauft werden. Auch das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil zum Umgang mit Aufwuchs aus verunreinigtem Saatgut das Prinzip der Nulltoleranz zu Recht gestärkt. Es dient dazu, Mensch und Umwelt vor unkalkulierbaren Risiken zu schützen. Wir begrüßen die angekündigte Berufung der Imker gegen das heutige Urteil und wünschen ihnen dabei den verdienten Erfolg. Allerdings zeigt der Fall auch, dass die Schutzinteressen der Imker in den Vorgaben der guten Fachlichen Praxis berücksichtigt werden müssen. Die Imker brauchen den Schutz des Staates vor wirtschaftlichen Schäden, die sie selber nicht vermeiden könnten, sobald Gentechnik-Pflanzen wieder verbreitet angebaut würden. Angesichts der breiten Ablehnung von Gen-Food bei Verbraucherinnen und Verbrauchern und durch den Handel ist Honig auch dann praktisch unverkäuflich oder im Wert stark gemindert, wenn die Verschmutzungen von zugelassenen Gentech-Pflanzen stammen. Solche sozio-ökonomischen Folgen und Schäden durch die Agrogentechnik müssen daher im Zulassungsverfahren endlich angemessen berücksichtigt werden. Das hat auch das Europäische Parlament gefordert. Die Fraktionspressestelle auf Twitter: twitter.com/#gruensprecher
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