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Die jährliche Degression soll jetzt bis zu 29 Prozent (bisher waren 24 Prozent vorgesehen) betragen. Die Kürzungen sollen bis zu 37 Prozent betragen. Kleine Anlagen sollen künftig nur noch 80 Prozent ihres Stromes vergütet bekommen (bisher waren 85 Prozent vorgesehen). Die restlichen 20 Prozent bzw. 10 Prozent Solarstromerzeugung unterliegen einem Vermarktungszwang und führen zu weiteren Vergütungskürzungen. Der Vermarktungszwang führt zu einem teilweisen Ausstieg aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ausgenommen von der Vermarktungspflicht werden ausgerechnet die großen Anlagen oberhalb der Ein-Megawatt-Grenze. Von Hausbesitzern wird aber erwartet, dass sie sich um die Vermarktung des Solarstroms selbst kümmern. Die Bürgerinnen und Bürger, Eigenheimbesitzer, Mieter und Vermieter haben bei dieser Regierung offensichtlich keine Lobby. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass sich die Unions-Ministerpräsidenten mit Erfolg für ihre eigenen Interessen sowie für die der großen Anlagenbesitzer eingesetzt haben. Die kleinen Anlagenbetreiber und Handwerker müssen hingegen schauen wo sie bleiben, ebenso wie die Solarindustrie, die weiterhin unter Herstellungspreisen verkaufen müssen, um noch Anlagen absetzen zu können. Quelle: Hans-Josef Fell MdB 2012
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