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seit dem 6. Februar 2012 können Sie sich an der elektronischen Unterschriftenaktion "Forderung eines Nachtflugverbots zwischen 22 und 6 Uhr" auf elektronischen Wege beteiligen unter www.fluglaerm.de/bvf/petitionen/w_petition.php?id=2 Forderung
Begründung Lärm bedroht die Gesundheit der Menschen und gefährdet die Entwicklung unser Kinder. Ungeachtet dieser Tatsache ist die Luftverkehrslobby derzeit bestrebt, bei der jetzigen Bundesregierung eine weitgehende Freizügigkeit für den Luftverkehr, gerade auch in der Nacht zu erwirken. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie auch das Umweltbundesamt erkennen längst die gesundheitlichen Gefahren durch Fluglärm. Diese Erkenntnis muss nun endlich auch Berücksichtigung in der Gesetzgebung finden. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) fordert gesetzliche Maßnahmen, um die Beschränkung des Flugbetriebs in der Nacht nicht zur Regel werden zu lassen. Würde das Luftverkehrsgesetz entsprechend der Forderungen der ADV geändert, würde der Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung dem Betrieb von Luftfahrzeugen untergeordnet. Ein Nachtflugverbot wäre gerichtlich nicht mehr durchsetzbar. Bitte informieren Sie andere auch andere Mitstreiter, um eine möglichst große Breitenwirkung zu erzielen. Eine Fristsetzung für die Unterschriftenaktion ist nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen Inke W. Schumacher Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. Grupellostr. 3 40210 Düsseldorf Tel.: 0211/668 50 71 Fax: 0211/668 50 73 E-Mail: geschäftsstelle@fluglaerm.de www.fluglaerm.de
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