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Es überrascht nicht, dass die Entscheidung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung kaum von der Flugroutenplanung der Deutschen Flugsicherung (DFS) abweicht. Für viele Betroffene in Berlin und Brandenburg ist diese Entscheidung keine zufriedenstellende Lösung. Ursache dafür sind unter anderem gesetzliche Rahmenbedingungen, die den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Fluglärm nicht ausreichend berücksichtigen sowie unflexible und intransparente Planungs- und Beteiligungsverfahren. Solange die DFS und das BAF den gesetzlichen Auftrag haben, nach der sicheren und geordneten Abwicklung vorrangig die Wirtschaftlichkeit des Luftverkehrs sicherzustellen, solange werden sie die Flugrouten auch entsprechend planen und festlegen. Soll hingegen nach der Sicherheit der Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner prioritär berücksichtigt werden, muss die Bundesregierung das Luftverkehrsgesetz ändern. Die Flugroutenplanung muss Teil des Planfeststellungsverfahrens werden. Das erhöht die Transparenz und verhindert eine verfahrene Situation, wie sie am Flughafen Berlin-Brandenburg entstanden ist. Wenn im Planfeststellungsverfahren das Betriebsregime festgelegt wird (unabhängiger Parallelbetrieb der Bahnen), aber Flugrouten keine Rolle spielen, fehlen später die Möglichkeiten für lärmoptimierte Flugrouten. Wir wollen die Interessen der Fluglärmbetroffenen stärken. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Kompetenzen des Umweltbundesamtes innerhalb des Verfahrens zu erweitern. Es reicht nicht aus, dass die lärmfachlichen Empfehlungen des Umweltbundesamtes vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung nur zur Kenntnis genommen werden müssen. Die Fraktionspressestelle auf Twitter: twitter.com/#gruensprecher
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