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Wegen des skandalösen Versuchs des Bundesverkehrsministeriums, das Gutachten des Umweltbundesamtes zurückzuhalten, werden wir die Aufsetzung des Gutachtes im Verkehrsausschuss des Bundestages für die nächste Sitzungswoche beantragen. Die Stellungnahme des UBA zu den geplanten Flugrouten für den neuen Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) und zu den Auswirkungen des gewählten Standortes in Schönefeld stützt die Interessen der Betroffenen und verweist auf einige grundlegende rechtliche Lücken beim Schutz vor Fluglärm. Es ist offenkundig, dass durch die geltende Lärmschutzgesetzgebung kein ausreichender Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder vor Immobilienwertverlusten sicher gestellt ist. Bei der Planung der Flugrouten dürfen wirtschaftliche Belange nicht länger gegen die Lärmschutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger abgewogen werden. Die Bundesregierung muss die Deutsche Flugsicherung im Luftverkehrsgesetz dazu verpflichten, dass der Lärmschutz nach der sicheren und geordneten Abwicklung des Luftverkehrs Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen hat. Werden die Flugrouten geändert, muss zudem gewährleistet sein, dass die Lärmbetroffenheit nicht zunimmt. Bereits im Planfeststellungsverfahren müssen die An- und Abflugverfahren für den Zustand der vollen Kapazität verankert werden. Das ist heute nicht der Fall. Der Schutz der Nachtruhe ist von herausragender Bedeutung und muss daher stets Vorrang haben. Eine gesicherte Nachtruhe muss von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gesichert sein. Hierfür muss eine bundesweit gültige gesetzliche Regelung geschaffen werden. Es fehlt an einer bundesweit koordinierten Planung der Flughafenkapazitäten und der Standorte, da Planung und Aus- und Neubau von Flughäfen in die Hoheit der Bundesländer fallen. Die Standortwahl für einen neuen Großflughafen in Berlin-Brandenburg nahe dichtbesiedelter Gebiete bestätigt, dass die mit der Flächennutzungsplanung betrauten Länder und Gemeinden oft Interessen verfolgen, die kontraproduktiv für den Schutz vor Fluglärm sind. Der Flughafenstandort BER wurde im Raumordnungsverfahren als ungeeignet festgestellt und aus politischen Erwägungen dennoch durchgesetzt. Die Fraktionspressestelle auf Twitter: twitter.com/#gruensprecher
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