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Traditionell gedenken die Jäger am Hubertustag, dem 3. November, der Geschichte des Heiligen Hubertus und damit dem Verhältnis zwischen Mensch und Wildtier. Und dieses Verhältnis ist durchaus zwiespältig. Während die Rückkehr des Wolfes von vielen gefeiert wird, ist der Rothirsch auf fast zwei Drittel der Fläche der Bundesrepublik Deutschland unerwünscht. Dort muss er per Gesetz ausgerottet werden! "Die behördliche Abgrenzung von sogenannten Rotwildbezirken ist in diesem Ausmaß in Europa einmalig", sagt Dr. Andreas Kinser, Forst- und Jagdexperte der Deutschen Wildtier Stiftung. "In unseren Nachbarländern darf sich der Rothirsch seinen Lebensraum selbst suchen. Quert er jedoch die deutsche Grenze, erwartet ihn an vielen Stellen der Abschussbefehl", so Kinser. In Schleswig-Holstein wurde auf die Zuwanderung von Rotwild aus Dänemark reagiert. Landwirte, Förster und Jäger in Nordfriesland haben sich auf ein gemeinsames Konzept geeinigt. Nun dürfen die Tiere dort auch "legal" leben. Anders sieht es in der Oberpfalz aus. Während Rotwild auf tschechischer Seite überall beheimatet ist, lebt es auf bayerischer Seite auf großer Fläche "illegal". Geht es nach den Bestimmungen des bayerischen Jagdgesetzes, müssen diese Gebiete "rotwildfrei" gemacht und gehalten werden. "Aus unserer Sicht verstoßen Rotwildbezirke gegen internationale Verpflichtungen, die Deutschland und damit die Bundesländer im Rahmen von UN-Konventionen eingegangen ist", sagt Dr. Kinser. "Im Übereinkommen über die bio-logische Vielfalt verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, den Bestand lebensfähiger Populationen zu fördern und zu schützen. Dies schließt eine regionale Ausrottung aus." Die Deutsche Wildtier Stiftung hat eine Karte zur Verbreitung von Rotwild in Deutschland und entlang der Bundesgrenzen auf der Internetseite www.Rothirsch.org veröffentlicht. Pressekontakt Eva Goris, Pressesprecherin, Billbrookdeich 216, 22113 Hamburg, Telefon 040 73339-1874, Fax 040 7330278, E.Goris@DeutscheWildtierStiftung.de, www.DeutscheWildtierStiftung.de
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