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Bislang sind die Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm jedoch unzureichend und unübersichtlich. Das belegen die unlängst erfolgten Urteile zu den Nachtflugzeiten beziehungsweise zum Nachtflugverbot in Berlin und Frankfurt/Main: Die hessischen Verwaltungsrichter hielten anlässlich der Erweiterung des Großflughafens Frankfurt/Main (FRA) ein Nachtflugverbot für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr für nötig. Fast zeitgleich urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass im Falle des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) eine Nachtruhe zwischen 24 und 5 Uhr ausreichend sei. Die gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene sowie eine Fülle internationaler Verträge und Richtlinien zum Luftverkehr haben die Sicherheit des Luftverkehrs und dessen Wirtschaftlichkeit im Fokus, kaum aber die Gesundheit der lärmgeplagten Bevölkerung. Die Bestimmungen im Luftverkehrsgesetz erweisen sich in der Praxis oft als zahnlos. Eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung ist nicht vorgesehen. Aktiver Lärmschutz ist im Fluglärmgesetz nicht vorgesehen. Mit der Zunahme des Flugverkehrs muss der Lärm an der Quelle bekämpft werden. Mit einer konsequenten Umsetzung der EU-Betriebsbeschränkungsrichtlinie in deutsches Recht könnten an Flughäfen Nachtflugbeschränkungen durchgesetzt werden. Die Bundesregierung muss endlich das im Koalitionsvertrag angekündigte einheitliche Lärmschutzkonzept für den Verkehrssektor vorlegen. Die Fraktionspressestelle auf Twitter: twitter.com/#gruensprecher
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