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Der Verein Mehr Demokratie klagt unter anderem deshalb gegen das neue Wahlgesetz, weil es theoretisch immer noch möglich ist, mit einer abgegebenen Stimme einer Partei zu schaden. Außerdem sei das Problem der Überhangmandate noch nicht behoben. "Das Bundesverfassungsgericht hatte schon vor drei Jahren Änderungen angemahnt, die vom Gesetzgeber nicht ernst genommen wurden," so Frankenberger. Er fordert die ÖDP-Mitglieder auf, sich der Bürgerklage von Mehr Demokratie anzuschließen. In der Begründung von Mehr Demokratie wird unter anderem auch kritisiert, dass die Stimmen für eine Partei, die im Endergebnis unter 5 Prozent liegt, den anderen Parteien zu Gute kommen. "Leider wird so der Wählerwillen nicht berücksichtigt und führt dazu, dass viele Wähler lieber einer Partei ihre Stimme geben, der sie von vorneherein Chancen zum Einzug in den Bundestag ausrechnen," erläutert ÖDP-Chef Frankenberger. Gerade für kleinere Parteien bedeute dies einen Wettbewerbsnachteil. Mehr zur Bürgerklage: www.mehr-demokratie.de/informationen-klage-wahlrecht.html Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Bundespressestelle: Florence v. Bodisco Erich-Weinert-Str. 134 10409 Berlin Tel. 030/49854050 www.oedp.de Besuchen Sie die ÖDP auf Facebook: on.fb.me/jLnsVv
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