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![]() an den deutschen presserat fritschestr. 27/28 10585 berlin titel des artikels: »bio: eine schöne kleine bauchreligion« name und seite des publikationsorgans: taz.de erscheinungsdatum: 15. august 2011 ziffer des pressekodex, auf die wir bezug nehmen: 1, 9, 10, 12 sehr geehrte damen und herren, unserer ansicht nach verstößt der auf taz.de veröffentlichte beitrag »eine schöne kleine bauchreligion« von julia seeliger gegen mehrere ziffern des ehrenkodex des deutschen presserates. ziffer 1: »die achtung vor der wahrheit, die wahrung der menschenwürde und die wahrhaftige unterrichtung der öffentlichkeit sind oberste gebote der presse. jede in der presse tätige person wahrt auf dieser grundlage das ansehen und die glaubwürdigkeit der medien.« der beitrag diffamiert tierrechtler_innen als »üble gesell_innen« und suggeriert, aus ethischen gründen vegan lebende und sich für die rechte der tiere einsetzende menschen würden den wert und die würde menschlicher existenz abwerten, da sie sich auf den utilitaristischen ethiker peter singer bezögen: »eine schwammige, schwer fassbare ideologie, die sich auf den euthanasie-fan und behindertenabwerter peter singer bezieht.« zwar räumt die autorin julia seeliger ein, dass sich viele tierrechtler_innen von singer distanzierten, betont aber im gleichen atemzug, dass dessen menschenverachtende wertvorstellungen von der mehrzahl der tierrechtler_innen geteilt würden: »zwar distanzieren sich viele tierrechtler von ihm, propagieren aber zugleich seine wertvorstellungen. begriffe werden umgewidmet. >menschen und tiere< werden zu >personen< und >nicht-personen<, klassifiziert nach leidensfähigkeit und glücksempfinden. damit wird auch so mancher geistig behinderte zu einer >nicht-person< - und damit in wert und würde abgewertet. die gleichheit aller menschen gilt nicht mehr.« durch diese argumentation wird nahegelegt, dass veganer_innen, die sich für die rechte der tiere einsetzen, den wert menschlichen lebens gering schätzten, weil sie eine gleichberechtigung von mensch und tier einforderten. behinderte menschen liefen deshalb gefahr, in derselben weise entrechtet zu werden wie im »dritten reich«. aus diesem grunde sei, so schlussfolgert die autorin, die philosophie der tierrechtler_innen »faschistoid«. als veganer_innen und tierrechtler_innen fühlen wir uns in unserer menschenwürde verletzt, denn es wird ungerechtfertigter weise der eindruck erweckt, als würden wir die würde anderer menschen aufs gröbste missachten. zudem kann von einer wahrhaftigen unterrichtung der öffentlichkeit nicht die rede sein, wenn die ansichten eines überaus umstrittenen ethikers (peter singer) als grundlage des denkens einer ganzen strömung verallgemeinert werden. ziffer 9: »schutz der ehre: es widerspricht journalistischer ethik, mit unangemessenen darstellungen in wort und bild menschen in ihrer ehre zu verletzen.« gegen diese ziffer des ehrenkodes wird insbesondere im letzten und bereits zitierten absatz der zu rügenden kolumne verstoßen: »denn die tierrechtler_innen, meist aus der bildungsbürgerlichen mittelschicht stammend, verstehen es, ihre faschistoide ideologie hinter freundlichem mitgefühl für kleine flauschige kaninchen zu verstecken.« durch die verwendung des begriffes »tierrechts-intifada« und der einordnung der tierrechtsphilosophie, die als »kinderideologie« verunglimpft wird, als »neue bedrohung« nach »linkspartei, milli görüs und islamhasser[n]«, wird der eindruck erweckt, vegan lebende tierrechtler_innen wiesen eine antidemokratische gesinnung auf und von ihnen ginge eine gewaltsame gefahr aus. als besonders friedfertige und tolerante menschen fühlen wir durch diese pauschalen vorwürfe in unserer ehre verletzt. ziffer 10: »religion, weltanschauung, sitte: die presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche überzeugungen zu schmähen.« durch die oben bereits genannten schmähungen (»üble gesell_innen«, »tierrechts-intifada«, »faschistoide ideologie«) verstößt der beitrag eindeutig gegen ziffer 10 des pressekodex. ziffer 12: »diskriminierungen: niemand darf wegen seines geschlechts, einer behinderung oder seiner zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen gruppe diskriminiert werden.« durch ihre unzulässigen pauschalisierungen und ungerechtfertigten anschuldigungen diskriminiert die kolumne von julia seeliger die ethische gruppe der veganer_innen und tierrechtler_innen, denn sie tragen dazu bei, in der gesellschaft virulente vorurteile gegenüber dieser gruppe zu schüren bzw. zu perpetuieren. die von uns aufgeführten einzelpunkte wie auch der gesamte artikel dürften unserer ansicht nach genug möglichkeiten bieten, um die autorin der kolumne und das medium taz.de aufzufordern, stellung zu beziehen. wir bitten sie, unsere beschwerde ernst zu nehmen und mahnende/rügende schritte einzuleiten. bitte halten sie uns auf dem laufenden. vielen dank. mit freundlichen grüßen vegane gesellschaft deutschland
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